Mecklenburg-Vorpommern erhöht Förderung für Sozialwohnungen deutlich
MV erhöht Förderung für Sozialwohnungen deutlich

Mecklenburg-Vorpommern passt Förderung für bezahlbaren Wohnraum an

Angesichts deutlich gestiegener Bau- und Finanzierungskosten hat das Land Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Anhebung der Förderung für den Neubau und die Modernisierung von Sozialwohnungen beschlossen. Die entsprechende Förderrichtlinie ermöglicht eine regelmäßige Anpassung der maximalen Förderhöchstbeträge je Quadratmeter alle zwei Jahre, wie Landesbauminister Christian Pegel (SPD) erklärte.

Konkrete Fördersätze für Neubau und Modernisierung

Die Förderung erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnachlass kombiniert werden, der wie ein direkter Zuschuss wirkt. Künftig kann der Neubau von Sozialwohnungen mit einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 3.800 Euro je Quadratmeter unterstützt werden. In den Universitätsstädten Rostock und Greifswald, die unter besonders angespannten Mietmarktverhältnissen leiden, gelten sogar Fördersätze von bis zu 3.990 Euro je Quadratmeter.

Zum Vergleich: Zuvor lagen die Förderbeträge bei 3.570 Euro beziehungsweise 3.750 Euro in den beiden Städten. Bereits im Jahr 2024 waren die Fördersätze angehoben worden, doch die aktuellen Baukostenentwicklungen machen weitere Anpassungen notwendig.

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Attraktivität der Förderung in schwierigem Marktumfeld

„Damit vermeiden wir, dass unsere Förderung und die der Förderberechnung zugrundeliegenden maximalen Kostenhöhen durch Inflation und Kostensteigerungen nicht mehr attraktiv sind“, betonte Minister Pegel. In Zeiten gestiegener Kreditzinsen sei die Förderung mit zinslosen Darlehen für Wohnungsbauunternehmen besonders wertvoll.

Die Erhöhungen betreffen nicht nur den Neubau, sondern auch die Modernisierung bestehender Wohnungen. Auch hier wurden die zinslosen Darlehen angepasst, um die Sanierung und Aufwertung des bestehenden Wohnungsbestandes weiterhin attraktiv zu gestalten.

Besondere Situation in Universitätsstädten

Die Sonderregelung für Rostock und Greifswald unterstreicht die besonderen Herausforderungen in diesen Städten. Durch die hohe Studierendenzahl und den begrenzten Wohnraum herrscht hier ein besonders angespannter Mietmarkt, der spezielle Förderinstrumente erfordert.

Die regelmäßige Anpassung der Fördersätze alle zwei Jahre soll sicherstellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes auch in einem sich verändernden Marktumfeld wirksam bleibt und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.

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