Frost ermöglicht längere Pflegezeit für Wiesen und Weiden in Mecklenburg-Vorpommern
Das Landwirtschaftsministerium in Schwerin hat eine wichtige Ausnahmeregelung für die Agrarbranche im Nordosten bekannt gegeben. Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in diesem Jahr mehr Zeit für Pflegearbeiten auf bestimmten Dauergrünflächen. Die ursprünglich zum 1. März endende Frist wurde aufgrund des anhaltenden Winterwetters bis zum 15. März verlängert.
Betroffene Flächen und Hintergründe der Entscheidung
Von dieser Regelung profitieren alle Flächen, die im Förderprogramm für extensiv genutztes Dauergrünland eingetragen sind. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft dies eine beeindruckende Fläche von mehr als 68.000 Hektar. Die Landwirte müssen für diese Fristverlängerung keinen gesonderten Antrag stellen – die Ausnahmeregelung gilt automatisch für alle betroffenen Betriebe.
Mehrere Landwirte hatten sich zuvor direkt an das Ministerium gewandt, weil sie aufgrund der frostigen Bedingungen ihre geplanten Pflegearbeiten nicht fristgerecht durchführen konnten. Normalerweise ist die Pflege von Grünland ab dem 1. März strikt verboten, um brütende Vögel und ihre Nistplätze zu schützen. Diese Schutzfrist wurde nun ausnahmsweise verschoben.
Umfang und Bedeutung des Dauergrünlands in MV
Nach Angaben des Bauernverbands werden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt knapp 260.000 Hektar als Dauergrünland bewirtschaftet. Zum Dauergrünland zählen dabei alle Flächen, die mindestens fünf Jahre lang kontinuierlich als Wiese oder Weide genutzt werden und nicht als Ackerland dienen.
Für geförderte Flächen gelten besonders strenge Vorgaben:
- Eingeschränkter Einsatz von Düngemitteln
- Begrenzte Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Spezielle Bewirtschaftungsauflagen zum Schutz der Biodiversität
Die aktuelle Fristverlängerung betrifft ausschließlich diese extensiv genutzten und geförderten Grünlandflächen. Sie ermöglicht es den Landwirten, trotz der widrigen Witterungsbedingungen notwendige Pflegemaßnahmen durchzuführen, ohne gegen Naturschutzauflagen zu verstoßen.



