Neue Strandregeln in MV: Was sich für Ostsee-Urlauber ab 1. Mai 2026 ändert
Neue Strandregeln in MV ab 1. Mai 2026

Neue Vorgaben für die Ostsee-Saison: Das ändert sich ab 1. Mai 2026

Mit dem Beginn des Monats Mai tritt an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns die Hauptsaison in Kraft – und bringt damit zahlreiche neue Regelungen für Urlauber mit sich. Von geänderten Bestimmungen für Hunde bis hin zu angepassten Kurabgaben müssen sich Besucher auf verschiedene Neuerungen einstellen, die je nach Ort unterschiedlich ausfallen.

Hunderegeln werden deutlich strenger

Für Urlauber mit Vierbeinern bedeutet der Saisonwechsel erhebliche Einschränkungen. In Kühlungsborn endet am 30. April die tolerantere Nebensaison, während der Hunde grundsätzlich an den Strand durften. Vom 1. Mai bis 31. Oktober gilt nun: Tagsüber sind Hunde nur noch an speziell ausgewiesenen Hundestränden erlaubt. An allen anderen Strandabschnitten dürfen sie lediglich zwischen 20 und 8 Uhr geführt werden – und das nur angeleint.

Auch in Prerow auf dem Darß verschärfen sich die Bestimmungen. Während der Nebensaison bis Ende April galten noch lockerere Vorgaben, doch vom 1. Mai bis 30. September sind Hunde am Nordstrand ausschließlich in gekennzeichneten Bereichen zugelassen. Diese regional unterschiedlichen Regelungen erfordern von Hundebesitzern besondere Aufmerksamkeit bei der Reiseplanung.

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Kurabgaben steigen in der Hauptsaison

Neben den veränderten Strandregeln bringt der Monatswechsel auch finanzielle Anpassungen mit sich. In Boltenhagen erhöht sich die Kurabgabe ab dem 1. Mai 2026 von bisher 2,80 Euro auf 3,00 Euro pro Person und Tag während der Hauptsaison. Für die Nebensaison behält die Gemeinde den reduzierten Satz von 1,80 Euro bei.

Die Uneinheitlichkeit der Regelungen zeigt sich besonders deutlich auf Usedom. Dort begann die Hauptsaison bei den Kurabgaben bereits am 1. April 2026. Laut Angaben von Usedom Tourismus liegen die Gebühren in verschiedenen Orten zwischen 3,70 und 3,90 Euro pro Tag – deutlich höher als in anderen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns.

Eingeschränkte Freizeitaktivitäten am Strand

Auch bei der Strandnutzung selbst greifen mit Beginn der Hauptsaison strengere Vorgaben. In Rostock regelt die Strandordnung, dass das Drachensteigen am Badestrand vom 1. Mai bis 30. September während des Badebetriebs nur in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist. Diese Einschränkung dient der Sicherheit aller Strandbesucher und soll Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen vermeiden.

Organisierte Badesaison startet

Der Monatswechsel markiert nicht nur regulatorische Veränderungen, sondern auch den offiziellen Start der organisierten Badesaison. Die DRK-Wasserwacht Vorpommern-Greifswald eröffnet ihre Saison am 2. Mai 2026 an der Seebrücke Heringsdorf und sorgt damit für professionelle Badeaufsicht.

Parallel dazu starten zahlreiche touristische Veranstaltungen. Der Verband Mecklenburgischer Ostseebäder kündigt für den 2. Mai 2026 erneut den großen Sandburgenwettbewerb an der mecklenburgischen Ostseeküste an. Zu den teilnehmenden Orten zählen unter anderem Boltenhagen, Kühlungsborn, Warnemünde, Graal-Müritz, Rerik und die Insel Poel – ein Zeichen für den vollständigen Übergang in die Sommersaison.

Die neuen Regelungen unterstreichen den saisonalen Charakter des Ostseetourismus und erfordern von Urlaubern sorgfältige Vorbereitung. Während die Hauptsaison mehr Angebote und Veranstaltungen bringt, gehen damit auch strengere Vorgaben und teilweise höhere Kosten einher.

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