Hohe Spritkosten: Dürfen Polizisten aus MV in Polen günstiger tanken?
Polizei MV: Dürfen Beamte in Polen günstiger tanken?

Hohe Spritkosten: Dürfen Polizisten aus MV in Polen günstiger tanken?

Die steigenden Kraftstoffpreise infolge des Iran-Konflikts belasten nicht nur private Autofahrer, sondern auch den Staatshaushalt. Besonders betroffen ist die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrer umfangreichen Fahrzeugflotte. Insgesamt verfügt die Landespolizei über 1098 Dienstfahrzeuge, darunter 439 Streifenwagen, die täglich im Einsatz sind.

Grenzüberschreitendes Tanken für Polizei nicht erlaubt

Angesichts der deutlich niedrigeren Spritpreise im Nachbarland Polen stellt sich die Frage, ob Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern einfach dort tanken dürfen. Das Innenministerium in Schwerin gibt dazu klare Antworten: „Polizeibeamte im Dienst dürfen Grenzen, etwa zu Polen, grundsätzlich nur zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben überqueren.“ Eine Fahrt allein zum Zweck der Betankung sei somit nicht gestattet.

Diese Regelung bleibt bestehen, obwohl die polnische Regierung die Steuern auf Kraftstoffe gesenkt hat, während in Deutschland bisher keine vergleichbaren Maßnahmen umgesetzt wurden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen somit keine kostensparenden Tankausflüge ins Nachbarland zu.

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Haushaltsplanung unter Druck

Die finanziellen Auswirkungen der Spritpreisentwicklung sind für die Polizeiverwaltung erheblich. Nach Ausgaben von jeweils über 3,1 Millionen Euro in den Jahren 2024 und 2025 für Kraftstoffe der Landfahrzeuge sah der Doppelhaushalt 2026/2027 eigentlich Einsparungen vor: Für 2026 waren 2,58 Millionen Euro und für 2027 rund 2,575 Millionen Euro eingeplant.

„Die aktuellen Preisentwicklungen werden sicherlich auch an den Dienstfahrzeugen der Landesverwaltung nicht vorbeigehen“, erklärt das Innenministerium unter Christian Pegel (SPD). Konkrete Schätzungen zu möglichen Mehrbedarfen liegen jedoch noch nicht vor, da die Ausgaben für Kraft- und Schmierstoffe stark vom Marktgeschehen abhängen.

Keine direkten Sparanweisungen, aber wirtschaftlicher Umgang

Trotz der finanziellen Belastungen gibt es laut Ministerium bisher keine spezifischen Anweisungen zur Reduzierung von Streifenfahrten oder zur Begrenzung von Einsatzstrecken. Auch bei der Nutzung von Standheizungen in den Fahrzeugen wurden keine Einschränkungen verhängt.

Allerdings betont das Ministerium die generelle Verpflichtung: „Es gilt die immer und von allen Beschäftigten einzuhaltende Maßgabe, dass mit öffentlichen Mitteln wirtschaftlich umzugehen ist.“ Während es aktuell keinen speziellen Erlass zum Sparen von Sprit gibt, wurden die Polizeibeschäftigten bereits 2022 zu energieverantwortungsvollem Verhalten aufgefordert.

Einsatzfähigkeit bleibt gewährleistet

Das Innenministerium stellt klar, dass die Einsatzfähigkeit der Landespolizei zu jedem Zeitpunkt sichergestellt wird. Für eventuelle Mehraufwendungen gebe es Deckungsmöglichkeiten nach Haushaltsrecht, ähnlich wie bereits 2022 und in den Folgejahren nach Beginn des Ukraine-Kriegs praktiziert.

Die Lösung von finanziellen Engpässen erfolge im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung. „Es wird kein Streifenwagen nicht genutzt werden können“, versichert das Ministerium. Die hohen Spritkosten stellen somit eine Herausforderung für die Haushaltsplanung dar, beeinträchtigen aber nicht den Polizeialltag in Mecklenburg-Vorpommern.

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