Brandenburg verschärft Regeln im Maßregelvollzug nach Missbrauchsvorwürfen
Brandenburg verschärft Regeln nach Missbrauchsvorwürfen

Brandenburg verschärft Regeln im Maßregelvollzug nach Missbrauchsvorwürfen

Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat als Reaktion auf schwere Vorwürfe wegen mutmaßlichen Kindesmissbrauchs in einer Maßregelvollzugseinrichtung in Brandenburg an der Havel deutlich strengere Regeln eingeführt. Die neuen Vorschriften zielen insbesondere auf den Besuchsverkehr ab und sollen den Schutz von Minderjährigen in solchen Einrichtungen deutlich verbessern.

Besuchsverbot für pädophile Patienten

Laut Jürgen Becke vom Gesundheitsministerium erhält der beschuldigte Patient, gegen den wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens ermittelt wird, keine weiteren Besuche mehr. „Insbesondere natürlich auch nicht von Minderjährigen“, betonte Becke. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle pädophilen Patienten in Maßregelvollzugseinrichtungen.

Eine Ausnahme von diesem strikten Besuchsverbot gibt es lediglich für leibliche Kinder der Patienten. „Wenn es sich um leibliche Kinder handelt, dann muss man sich das genau angucken. Aber das ist sozusagen eine Voraussetzung“, erklärte Becke. Ein solcher Ausnahmefall liege derzeit jedoch nicht vor.

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Ermittlungen und rechtlicher Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im Maßregelvollzug untergebracht ist und wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes beschuldigt wird. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen vorbestraften Sexualstraftäter. Das mutmaßliche Opfer ist inzwischen volljährig und nicht die leibliche Tochter des Patienten.

Der Beschuldigte wurde bereits 2008 vom Landgericht Potsdam zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Im Maßregelvollzug werden Straftäter behandelt, die aufgrund psychischer Erkrankungen als nicht oder nur vermindert schuldfähig gelten.

Gutachten und personelle Konsequenzen

Gesundheitsminister René Wilke (SPD) bestätigte, dass ein Gutachten zum besseren Kinder- und Jugendschutz in Kliniken, Reha- und Vollzugseinrichtungen vorliegt. Das Ministerium wertet dieses Gutachten derzeit noch aus, um weitere Maßnahmen zur Prävention ähnlicher Vorfälle zu entwickeln.

Nach Bekanntwerden des Falls im November 2025 hatte das Gesundheitsministerium bereits personelle Konsequenzen gezogen. Den beiden ärztlichen Leitungen der betroffenen Klinik wurde fristlos gekündigt. Der frühere Chefarzt und die frühere leitende Oberärztin wiesen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück, darunter auch die Frage nach möglichen Warnungen vor dem Besuch des Mädchens in der Klinik.

Die neuen Regeln markieren einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Schutzes vulnerabler Personengruppen in psychiatrischen Einrichtungen. Das Gesundheitsministerium betont, dass die Sicherheit von Patienten und Besuchern oberste Priorität habe und weitere Maßnahmen folgen werden, sobald die Auswertung des Gutachtens abgeschlossen ist.

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