Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern steht vor dem Kollaps
Die geplante Honorarkürzung für Psychotherapeuten, die gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln, droht die bereits angespannte Versorgungslage in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verschärfen. Ab dem 1. April 2026 sollen die Vergütungen um 4,5 Prozent sinken, wie der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) am 11. März 2026 beschlossen hat.
Kritik von Ärztevertretern und Politikern wird lauter
Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommerns (KVMV) bezeichnet den Beschluss als "Schlag ins Gesicht" für alle ambulant psychotherapeutisch Tätigen, ihre Patienten und die vertragsärztliche Selbstverwaltung. Seit 1999 befinden sich die psychotherapeutischen Berufsgruppen auf einem Honorarniveau, das vom Bundessozialgericht als rechtliche Untergrenze definiert wurde. Der EBA habe dieses Mindesthonorar nun faktisch zu einer Obergrenze umgedeutet.
Die KVMV fordert eine sofortige Korrektur des Beschlusses durch die Rechtsaufsicht und eine verlässliche Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Leistungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sogar eine Klage gegen die Honorarkürzung angekündigt.
Begründung der Krankenkassen und Gegenargumente
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) verweist darauf, dass die Einkommensmöglichkeiten für psychotherapeutische Leistungen seit drei Jahren oberhalb der Einkommen anderer Fachgruppen liegen. Eine voll ausgelastete Praxis könne demnach einen Jahresumsatz von über 190.000 Euro erzielen, wobei nach Abzug der Betriebskosten etwa 150.000 Euro Gewinn bleiben.
Die Ärztekammer MV reagiert mit "Unverständnis" auf diese Argumentation. Psychotherapeuten müssten sich viel Zeit für ihre Patienten nehmen und könnten diese nicht nach kurzen Konsultationen entlassen. Besonders verärgert ist die Ärzteschaft darüber, dass der Beschluss des EBA gegen die Stimmen der Kassenärzte durchgesetzt wurde, was die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen untergrabe.
Politische Reaktionen und Warnungen
In den Landtagsfraktionen wird die Entwicklung aufmerksam beobachtet. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Christine Klingohr, betont die Notwendigkeit einer flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung, verweist aber auch auf statistische Überversorgung in fast allen Planungsbereichen Mecklenburg-Vorpommerns. Dennoch berichten Eltern regelmäßig von langen Wartezeiten für sich oder ihre Kinder.
Torsten Koplin, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion, warnt vor der Gefahr, dass noch mehr Privatversicherte vorzugsweise behandelt werden und schwere Fälle ins Hintertreffen geraten. Der AfD-Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes nennt die Honorarkürzung einen politischen Irrweg, der den Mangel an Therapieplätzen verschärfen und Wartezeiten weiter verlängern werde.
Folgen für Patienten und Gesellschaft
Die aktuelle Situation ist bereits dramatisch: Durchschnittlich fünf Monate muss man in Deutschland auf eine Therapie beim Psychotherapeuten warten, in ländlichen Regionen wie Teilen Mecklenburg-Vorpommerns kann die Wartezeit noch länger sein. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung.
Die Honorarkürzung droht diese Probleme zu verschärfen. "Erkrankungen werden später erkannt, Therapien beginnen später und Krankheitsverläufe werden schwerer und chronischer", warnt de Jesus Fernandes. Am Ende zahlten nicht nur die Betroffenen einen hohen Preis, sondern auch Unternehmen, Sozialversicherungen und die gesamte Gesellschaft.
Die Diskussion um die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung wird in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit weiter an Schärfe gewinnen, während Patienten auf dringend benötigte Behandlung warten müssen.



