Schwerin: Geborgenes Gammelboot am Ziegelinnensee beendet langen Ärger
Wo bislang ein halb versunkenes Gammelboot an der Kaimauer lag, schwammen am Donnerstag nur noch die Ölbarrieren auf dem Wasser, welche die Verunreinigung des Ziegelinnensees verhindern sollten. Die Behörden haben endlich gehandelt und das havarierte Boot entfernen lassen, nachdem es monatelang an der Hafenpromenade dümpelte und Anwohnern sowie Spaziergängern ein Dorn im Auge war.
Bergung als Ersatzvornahme mit Kostenrückforderung
Das etwa 15 Meter lange Boot wurde im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme geborgen, wie Vize-Oberbürgermeister Bernd Nottebaum (CDU) erklärte. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe in Lauenburg und die Stadt Schwerin teilen sich zunächst die Kosten, um sie dann dem Eigentümer des Bootes in Rechnung zu stellen. Auf Drängen der Politik habe die Verwaltung noch einmal Druck auf die anderen Behörden gemacht, um eine Lösung zu erreichen.
Ein Umweltschaden sei durch das havarierte Boot nicht entstanden, betonte Nottebaum. Bereits Ende Januar war das Boot teilweise gesunken, woraufhin Wasserschutzpolizei und Feuerwehr Schwerin eine Ölsperre legten. Die Hebung erfolgte mit einem mobilen Kran, wobei schwere Stahlplatten vom asphaltierten Weg bis zum Liegeplatz den Einsatz des schweren Geräts ermöglichten.
Politische Reaktionen und Forderungen nach strengeren Regeln
Die Bergung fand wenige Tage vor einem Vorort-Termin der Ortsteilvertretung Schelfstadt, Werdervorstadt, Schelfwerder statt. Deren Mitglieder wollten sich am Mittwoch, 15. April, um 17.30 Uhr selbst ein Bild von der Situation machen. Inzwischen hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht, der die konsequente Einhaltung der Nutzungsordnung für die öffentlichen kommunalen Steganlagen fordert.
Insbesondere soll die maximal zulässige Liegezeit an der Kaikante des Ziegelinnensees strenger kontrolliert werden. Ordnungsrechtliche Maßnahmen sollen angewendet werden, wenn Boote oder deren Nutzung gegen die Nutzungsordnung, Umweltvorschriften oder Regelungen zur Nutzung öffentlicher Flächen verstoßen. Nach der geltenden Ordnung dürfen Boote im städtischen Bereich maximal 24 Stunden anlegen.
Das havarierte Schiff lag in einem Bereich mit einigen wenigen privaten Liegeplätzen, die Bootseigner beim WSA Elbe gepachtet haben. Die Aktion zeigt, dass die Behörden klare Kante an der Kaikante beweisen und künftig ähnliche Vorfälle verhindern wollen.



