Schwerin: Welterbestatus bringt neue Sonntagsöffnungszeiten für Geschäfte
Schwerin: Neue Sonntagsöffnungszeiten durch Welterbestatus

Schwerin als Welterbestadt: Neue Sonntagsöffnungszeiten für Geschäfte in Kraft

In Schwerin sind ab sofort erweiterte Sonntagsöffnungszeiten für Geschäfte gültig, die durch den neu verliehenen Welterbestatus der Stadt ermöglicht werden. Diese neue Verordnung ersetzt die frühere Bäderregelung und erlaubt Einzelhändlern, vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie rund um den Jahreswechsel sonntags für bis zu sechs Stunden zwischen 11.30 und 19 Uhr zu öffnen. Allerdings profitieren nicht alle Geschäfte von dieser Regelung, da große Märkte wie Baumärkte, Möbelhäuser, Autohäuser und Elektrofachmärkte weiterhin von der Sonntagsöffnung ausgeschlossen bleiben.

Juristische Unsicherheit trotz Inkrafttreten der Verordnung

Die neuen Öffnungszeiten gelten bereits, obwohl die juristische Klärung noch nicht abgeschlossen ist. Eine Klage der Gewerkschaft Verdi läuft derzeit, doch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald hat bislang keine Rechtskraft erlangt. Dies ermöglicht es der Landeshauptstadt, die erweiterten Ladenöffnungszeiten pünktlich zum Start der touristischen Saison umzusetzen. Der stellvertretende Oberbürgermeister Bernd Nottebaum (CDU) äußert sich positiv: „Ich freue mich, dass Urlauber und Tagesgäste damit bereits zu Ostern und während des Frühjahrs-Erwachens Mitte April nicht nur unser Weltkulturerbe und die Kulturveranstaltungen genießen können, sondern auch beim Einkaufsbummel von den flexibleren Öffnungszeiten profitieren können.“

Einschränkungen und Kritik an der neuen Regelung

Die Sonntagsöffnung ist auf den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs sowie touristisch typischer Produkte beschränkt. Dies führt zu konkreten Auswirkungen vor Ort, insbesondere im Schlosspark-Center. Der Media-Markt, der bislang einer der meistfrequentierten Anlaufpunkte bei den bisherigen vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr war, muss künftig sonntags geschlossen bleiben. Center-Manager Klaus Banner kritisiert diese Entwicklung scharf: „Der Media-Markt ist einer der größten Ausbilder und Arbeitgeber in Schwerin und wird jetzt dermaßen benachteiligt.“ Das Center versucht, eine Ausnahmeregelung zu erwirken, um dem Media-Markt die Möglichkeit zu geben, an zwei Sonntagen in diesem Jahr zu öffnen.

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Weitere Diskussionspunkte und regionale Besonderheiten

Bereits im Vorfeld gab es in Schwerin Diskussionen, weil sich insbesondere Händler in der Innenstadt nicht ausreichend berücksichtigt fühlten. Zudem stößt das neue Öffnungsverbot am ersten Adventssonntag auf Kritik, da dieser Termin bislang fest im Schweriner Einzelhandel etabliert war. Die alten Regelungen, die an vier Sonntagen im Jahr Öffnungen erlaubten, werden als mögliche Alternative diskutiert. Banner betont: „Wir wollen ja gar nicht jeden Sonntag aufmachen.“ Er sieht in der aktuellen Situation ein negatives Signal für Besucher, die sonntags ins Center kommen und den Media-Markt geschlossen vorfinden.

Die erweiterten Öffnungszeiten gelten mit Ausnahmen: Am Ostersonntag sind verkürzte Zeiten vorgesehen, während an Karfreitag und dem ersten Weihnachtsfeiertag der Handel vollständig geschlossen bleibt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Tourismus in der Welterbestadt zu fördern, während gleichzeitig die Interessen verschiedener Handelsbranchen abgewogen werden müssen. Die Debatte über die faire Umsetzung der neuen Verordnung wird voraussichtlich weiter anhalten, insbesondere angesichts der anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen und der unterschiedlichen Betroffenheit der Geschäfte.

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