Schwerinerin findet 700 Euro und gibt sie ab: Stadt ehrt 17-jährige Hannah Heidemann
Ein bemerkenswerter Fall von Ehrlichkeit hat in Schwerin für Aufsehen gesorgt. Die 17-jährige Hannah Heidemann fand im Februar einen Umschlag mit 700 Euro auf dem Marienplatz und gab ihn umgehend bei der Polizei ab. Für diese vorbildliche Handlung wurde sie nun von der Stadt Schwerin ausgezeichnet.
Umschlag lag zwischen den Schienen
Hannah Heidemann, die im Stadthaus am Packhof eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten absolviert, erzählte: „Das Geld lag zwischen den Schienen in einem durchsichtigen Kuvert. Ich habe einen Moment gewartet, den Umschlag dann aufgehoben und ihn bei der Polizeistreife auf dem Marienplatz abgegeben.“ Die Beamten leiteten den Fund anschließend an das städtische Fundbüro weiter.
Durch einen Medienaufruf konnte die Besitzerin der 700 Euro ermittelt werden. Es handelte sich um eine 83-jährige Schwerinerin, die das Geld bei ihrer Bank abgehoben hatte. Sie hatte versucht, den Umschlag in der Innentasche ihrer Jacke zu verstauen, doch das Kleidungsstück besaß keine solche Tasche, sodass der Umschlag unbemerkt herausrutschte.
Dank von Stadt und Seniorin
Die Seniorin bedankte sich persönlich bei Hannah, und als Finderlohn erhielt die 17-Jährige zusätzlich einen Gutschein für einen Buchladen von der Stadt. Vize-Oberbürgermeister Bernd Nottebaum (CDU) betonte: „Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in Schwerin in einer Stadt leben, in der man so viel Geld verlieren kann und es zurückbekommt.“ Er lobte Hannahs Ehrlichkeit als Vorbild für die Mitmenschen.
Katja Dannenberg, Leiterin des Bürgerbüros, bestätigte, dass Bargeld unter den Fundsachen im Schweriner Fundbüro nicht ungewöhnlich sei, allerdings meist in Geldbörsen, Taschen oder Koffern. Zu den häufigsten Fundsachen zählen neben Geldbörsen auch Dokumente, Schlüssel, Fahrräder, Handys, Notebooks, Tablets, Taschen, Kleidung und Schmuck. Gelegentlich werden auch Musikinstrumente oder medizinische Hilfsmittel wie Rollatoren abgegeben.
Statistiken zum Fundbüro
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1368 Fundanzeigen im Bürgerservice erfasst, einschließlich Fundsachen aus Bussen und Straßenbahnen des Nahverkehrs. Bei 6,2 Prozent dieser Fälle war Bargeld im Spiel. Allerdings werden nur etwa 30 Prozent aller abgegebenen Gegenstände von ihren Eigentümern wieder abgeholt. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate.
Stadtsprecherin Michaela Christen erklärte: „Nicht abgeholte, verwertbare Gegenstände werden entweder versteigert oder an soziale Einrichtungen wie Caritas oder Awo weitergegeben.“ Finder können bei der Abgabe angeben, ob sie Interesse an der Fundsache haben, falls diese nicht abgeholt wird. Bei einem beanspruchten Finderlohn hinterlassen sie ihre Kontaktdaten, und die weitere Regelung obliegt dann Finder und Verlierer.
Aus Datenschutzgründen werden Geräte mit Datenspeichern wie Handys oder Notebooks nach Ablauf der Frist fachgerecht vernichtet und nicht versteigert. Bürger können über das Online-Fundbüro „Fundbüro Deutschland“ nach verlorenen Gegenständen suchen oder Verlustmeldungen eingeben. Versteigerungen finden ausschließlich online über die Plattform „Zoll-Auktion“ statt.



