Schwerinerin findet 700 Euro und gibt sie ab – Stadt zeichnet 17-Jährige für Ehrlichkeit aus
Schwerinerin gibt 700 Euro ab – Stadt zeichnet Ehrlichkeit aus

Vorbildliche Ehrlichkeit in Schwerin: 17-Jährige gibt gefundene 700 Euro ab

Ein bemerkenswerter Fall von Ehrlichkeit sorgt in Schwerin für positive Schlagzeilen. Die 17-jährige Hannah Heidemann fand im Februar einen Umschlag mit 700 Euro auf dem Marienplatz und übergab ihn umgehend bei einer Polizeistreife. Für diese vorbildliche Handlung wurde sie nun von der Stadtverwaltung ausgezeichnet.

Der Fund auf dem Marienplatz

Hannah Heidemann, die im Stadthaus am Packhof eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten absolviert, entdeckte das Geld zwischen den Straßenbahnschienen. „Das Geld lag zwischen den Schienen in einem durchsichtigen Kuvert. Ich habe einen Moment gewartet, den Umschlag dann aufgehoben und ihn bei der Polizeistreife auf dem Marienplatz abgegeben“, schilderte die Jugendliche den Vorfall. Die Polizeibeamten leiteten den Fund anschließend an das städtische Fundbüro weiter.

Durch einen Medienaufruf konnte die rechtmäßige Besitzerin der 700 Euro ermittelt werden. Es handelte sich um eine 83-jährige Schwerinerin, die das Geld bei ihrer Bank abgehoben hatte. Sie wollte es in der Innentasche ihrer Jacke verstauen, doch das Kleidungsstück besaß gar keine solche Tasche, sodass der Umschlag unbemerkt herausrutschte.

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Anerkennung von der Stadt

Für ihre ehrliche Tat erhielt Hannah Heidemann nicht nur den gesetzlichen Finderlohn von der Rentnerin, sondern auch eine besondere Würdigung der Stadt Schwerin. Vize-Oberbürgermeister Bernd Nottebaum (CDU) überreichte ihr einen Gutschein für einen Buchladen und lobte ihr Verhalten. „Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in Schwerin in einer Stadt leben, in der man so viel Geld verlieren kann und es zurückbekommt“, betonte Nottebaum. Er verwies darauf, dass zwar häufig Geldbörsen abgegeben würden, aber nicht jeder Finder bei einer so hohen Summe so ehrlich handeln würde.

Das Schweriner Fundbüro im Überblick

Katja Dannenberg, Leiterin des Bürgerbüros, bestätigte, dass Bargeldfunde im Fundbüro nicht ungewöhnlich seien, allerdings meist in Geldbörsen, Taschen oder Koffern enthalten sind. Zu den häufigsten Fundsachen gehören:

  • Dokumente und Schlüssel
  • Fahrräder und Handys
  • Notebooks, Tablets und Taschen
  • Kleidung und Schmuck
  • Musikinstrumente und medizinische Hilfsmittel

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1368 Fundanzeigen erfasst, wobei bei 6,2 Prozent der Fälle Bargeld im Spiel war. Interessant ist, dass nur etwa 30 Prozent aller abgegebenen Gegenstände von ihren Eigentümern wieder abgeholt werden. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate.

Verbleib nicht abgeholter Fundsachen

Nicht abgeholte, verwertbare Gegenstände werden entweder versteigert oder an soziale Einrichtungen wie Caritas oder Awo weitergegeben, wie Stadtsprecherin Michaela Christen erläuterte. Finder können bei der Abgabe angeben, ob sie Interesse an der Fundsache haben, falls diese nicht abgeholt wird. „Falls Finderlohn beansprucht wird, hinterlässt der Finder seine Kontakte im Fundbüro und stimmt der Weitergabe seiner Daten zu. Alles andere müssen dann Finder und Verlierer unter sich regeln“, so Christen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Geräte mit Datenspeichern wie Handys, Notebooks und Tablets nicht versteigert werden und werden nach Ablauf der Frist fachgerecht vernichtet. Die Suche nach verlorenen Gegenständen oder die Eingabe von Verlustmeldungen ist über das Online-Fundbüro „Fundbüro Deutschland“ möglich. Versteigerungen finden ausschließlich online über die Plattform „Zoll-Auktion“ statt.

Der Fall von Hannah Heidemann zeigt, dass Ehrlichkeit in Schwerin nicht nur geschätzt, sondern auch gewürdigt wird – ein ermutigendes Signal für das gesellschaftliche Miteinander in der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns.

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