Stralsund: 33-Jähriger nach Zellenbrand auf unbestimmte Zeit in forensische Psychiatrie eingewiesen
Stralsund: Brandstifter dauerhaft in Psychiatrie eingewiesen

Stralsund: 33-Jähriger nach Zellenbrand auf unbestimmte Zeit in forensische Psychiatrie eingewiesen

In Stralsund hat das Landgericht einen 33-jährigen Häftling auf unbestimmte Zeit in der forensischen Psychiatrie des Strafvollzuges unterbringen lassen. Das Gericht traf diese Entscheidung in einem sogenannten Sicherungsverfahren am Mittwoch, da von dem aus Syrien stammenden Mann weiterhin eine akute Gefahr ausgehe. Der Angeklagte hatte in der Justizvollzugsanstalt Stralsund ein Feuer in seiner Zelle gelegt, das erheblichen Sachschaden verursachte.

Brandstiftung mit hohem Sachschaden in der JVA Stralsund

Der Vorfall ereignete sich am 17. Juni 2024 in der JVA Stralsund. Der bereits wegen einer früheren Brandstiftung inhaftierte Mann zündete in seinem Haftraum Bettzeug und eine Matratze an. Das Feuer griff auf einen Fernseher und das Fenster über, wobei der entstandene Schaden später auf mindestens 15.000 Euro geschätzt wurde. Beamte mussten den Angeklagten und fünf weitere Gefangene aus dem von Feuer und Rauch betroffenen Hafthaus retten, während die Feuerwehr zum Löschen anrücken musste.

Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Schizophrenie

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zunächst schwere Brandstiftung vorgeworfen. Im Prozess stellte sich jedoch heraus, dass der Syrer unter paranoider Schizophrenie leidet. Ein psychiatrischer Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Mann zur Tatzeit nicht einsichtsfähig und damit schuldunfähig war. In der Folge sprach das Landgericht den Angeklagten formal vom Anklagevorwurf frei, wies ihn aber zugleich dauerhaft in die forensische Psychiatrie ein. Diese Maßnahme wurde von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragt, während der Angeklagte im Prozess schwieg.

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Unterschiedliche Umgangsweisen mit Brandstiftungen in Gefängnissen

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit psychisch kranken Straftätern im Strafvollzug. Während in manchen Gefängnissen Häftlinge als Raucher Feuerzeuge in ihren Zellen haben dürfen, zeigen andere Fälle unterschiedliche rechtliche Konsequenzen. Beispielsweise wurden bei ähnlichen Bränden in der JVA Neustrelitz die Brandstifter zu zusätzlichen Haftstrafen zwischen sechs und zwanzig Monaten verurteilt. Im Stralsunder Fall hingegen führte die diagnostizierte psychische Erkrankung zur dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie ohne festgelegte Frist.

Das Sicherungsverfahren des Landgerichts Stralsund unterstreicht die Notwendigkeit, bei psychisch kranken Straftätern individuelle Risikobewertungen vorzunehmen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Entscheidung reflektiert die gesetzlichen Vorgaben für Fälle, in denen eine akute Gefahr von den Betroffenen ausgeht und eine herkömmliche Haftstrafe nicht ausreicht.

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