Streusalz-Verbot in Mecklenburg-Vorpommern: Städte zeigen unterschiedliche Härte bei Verstößen
Streusalz-Verbot: Städte in MV zeigen unterschiedliche Härte

Streusalz-Verbot auf Gehwegen: Städte in Mecklenburg-Vorpommern gehen unterschiedlich vor

Der außergewöhnlich lange und eisige Winter hat in Mecklenburg-Vorpommern für glatte Gehwege gesorgt. Während Straßen und Autobahnen regelmäßig gesalzen werden, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, gelten für viele Gehwege strenge Einschränkungen. Die Anlieger sind für die Räumung verantwortlich – und müssen dabei oft auf Streusalz verzichten. Eine Umfrage bei Rathausverwaltungen zeigt nun, wie unterschiedlich die Kommunen mit diesem Verbot umgehen.

Bußgelder bis 2.500 Euro möglich

In Rostock, der größten Stadt des Landes, ist der Einsatz von Streusalz und auftauenden Mitteln auf Gehwegen vor Häusern seit Jahrzehnten grundsätzlich untersagt. Das Rathaus bestätigte, dass in diesem Winter drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten angezeigt wurden, die nun untersucht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei Blitzeis oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen darf Salz eingesetzt werden.

In der Landeshauptstadt Schwerin gilt ein ähnlich striktes Verbot, das auch in diesem Winter nicht ausgesetzt wurde. Interessanterweise wurden zwischen dem 1. November und dem 12. Februar keine Bußgeldverfahren eingeleitet – ebenso wenig wie in den beiden Vorjahren. Die Stadtverwaltung erklärt, dass Verstöße durch örtliche Feststellungen nachgewiesen werden müssen, was bei wechselnder Witterung schwierig sein kann. Dennoch sind Bußgelder bis zu 1.000 Euro möglich.

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Ausnahmesituation mit Verständnis

Aus Neubrandenburg wird berichtet, dass dieser Winter „eine absolute Ausnahmesituation“ darstellte. Nicht nur die Dauer der Kälteperiode, sondern auch mehrfacher gefrierender Regen, der bis zu fünf Zentimeter dicke Eisschichten bildete, stellte Stadt und Bürger vor enorme Herausforderungen. Teilweise musste mehrfach täglich geräumt und gestreut werden.

Das Rathaus zeigt Verständnis für die Situation: „In vielen Fällen sind die eingelagerten Streumittel der Anlieger längst ausgegangen“, heißt es. Die Stadt selbst verfügt noch über Reserven. Interessant ist, dass die Straßenreinigungssatzung in Neubrandenburg bei besonderen Witterungsbedingungen den Einsatz von Streusalz auf Anliegerflächen ausdrücklich zulässt. Bisher wurden hier keine Bußgeldverfahren eingeleitet.

Unterschiedliche Regelungen in Vorpommern

In Stralsund ist der private Einsatz von Streusalz im Einzelfall möglich. Die Satzung legt zwar fest, dass in der Regel abstumpfende Stoffe wie Sand oder Steingranulat verwendet werden sollen. Salz oder andere chemische Mittel sind jedoch erlaubt, „wenn der Einsatz abstumpfender Stoffe nicht ausreicht“. Auch hier gab es in diesem Winter keine Bußgeldverfahren.

In Anklam wurde das Verbot für Privatpersonen zwischenzeitlich komplett ausgesetzt, während es in Greifswald strikt beibehalten wurde. Die Universitätsstadt verhängt bei Verstößen Bußgelder bis zu 1.278,23 Euro und führt stichprobenartige Kontrollen durch. Allerdings werden Anlieger zunächst nur aufgefordert, ihren Räumpflichten nachzukommen – konkrete Verfahren laufen noch.

Bußgelder oft nicht ausgewiesen

In mehreren Städten zeigt sich ein interessantes Muster: Obwohl der Einsatz von Streusalz offiziell verboten ist, werden Verstöße oft nicht mit Bußgeldern belegt. In Parchim heißt es beispielsweise, dass nur wer gar nicht räumt, mit einer Geldbuße rechnen muss. „Bußgelder für etwaige Verstöße gegen das Salz-Verbot werden nicht ausgewiesen“, erklärt das Rathaus. Das Ordnungsamt kontrolliere primär, ob geräumt wurde – nicht mit welchen Mitteln.

Ähnlich verfährt man in Güstrow: Ein Verstoß gegen das Streusalz-Verbot ist dort „nicht bußgeldbewährt“, weshalb es bisher keine entsprechenden Verfahren gab. In Wismar werden Bürger bei Verstößen zunächst nur angesprochen und auf die Satzung hingewiesen – eine Sanktion erfolgt beim ersten Mal nicht.

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Historische Vorlagen und Augenmaß

In Waren an der Müritz darf Salz nur im „Ausnahmefall bei extremen Witterungsverhältnissen“ gestreut werden. Das Verbot gilt seit Ende der 1990er Jahre und basiert auf Mustersatzungen aus der alten Bundesrepublik. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 1.280 Euro geahndet werden – allerdings wurden in diesem Winter keine entsprechenden Verfahren eingeleitet.

Besonders bemerkenswert ist der Umgang in Bad Doberan: Zwar ist die Nutzung von Salz seit 2011 nicht gestattet, doch die Stadt agierte in diesem Winter „mit großem Augenmaß“. Das Motto lautete: „Sicherheit geht vor“. Bußgelder wären hier bis maximal 55 Euro möglich gewesen, verhängt wurden jedoch keine. Lediglich eine mündliche Verwarnung wurde in der jüngeren Vergangenheit ausgesprochen.

Fazit: Die Bilanz zeigt ein differenziertes Bild. Während einige Städte theoretisch hohe Bußgelder verhängen können, setzen viele in der Praxis auf Verständnis und Augenmaß – besonders in diesem außergewöhnlich harten Winter. Die Sicherheit der Fußgänger steht dabei oft im Vordergrund, auch wenn dies manchmal bedeutet, dass die strengen Salz-Verbote pragmatisch ausgelegt werden.