Streusalz-Verbot auf Gehwegen: Städte in Mecklenburg-Vorpommern ziehen Bilanz nach eisigem Winter
Streusalz-Verbot: Städte in MV ziehen Winter-Bilanz

Streusalz-Verbot auf vereisten Gehwegen: Städte in Mecklenburg-Vorpommern ziehen Bilanz nach hartem Winter

Der lange und eisige Winter mit Schnee und gefrierendem Regen hat in Mecklenburg-Vorpommern für glatte Gehwege und Straßen gesorgt. Während Autobahnen und Hauptstraßen gesalzen werden, um den Verkehr aufrechtzuerhalten, sind für viele Gehwege die Anlieger verantwortlich – und dort ist der Einsatz von Streusalz oft streng verboten. Auf Anfrage haben Rathausverwaltungen in der Region nun eine Bilanz zum Umgang mit dem Streusalz-Verbot gezogen.

Bußgelder bis zu 2.500 Euro möglich, doch Nachweis ist schwierig

In Rostock, der größten Stadt des Landes, sind Streusalz und auftauende Mittel für Gehwege vor Häusern seit Jahrzehnten tabu. In diesem Winter wurden drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten angezeigt, die zu Ermittlungen führen. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei Blitzeis oder an gefährlichen Abschnitten wie Treppen und Rampen.

In der Landeshauptstadt Schwerin ist der Einsatz von Streusalz „grundsätzlich“ verboten, und dieses Verbot wurde auch in diesem Winter nicht ausgesetzt. Vom 1. November bis zum 12. Februar wurden keine Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Salz eingeleitet. Ein Nachweis von Verstößen erfolgt durch örtliche Feststellung, etwa durch auftauende Wirkung oder vorhandenes Salz auf der Gehwegfläche. Bei wechselnder Witterung oder Tauwetter kann ein sicherer Nachweis jedoch problematisch sein. Bußgelder können hier bis zu 1.000 Euro betragen.

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Ausnahmesituation in Neubrandenburg: Eispanzer bis zu 5 Zentimeter dick

Aus Neubrandenburg wird berichtet, dass dieser Winter „eine absolute Ausnahmesituation“ darstellte. Nicht nur die Dauer, sondern auch mehrfacher gefrierender Regen, der Eispanzer von teilweise 5 Zentimetern Dicke auf Wegen und Straßen bildete, stellte Stadt und Bürger vor große Herausforderungen. Teilweise musste mehrfach am Tag geräumt und gestreut werden.

Die Stadt zeigte Verständnis für die „Hilflosigkeit“ der Bürger und betonte, dass die Straßenreinigungssatzung bei besonderen Witterungsbedingungen den Einsatz von Streusalz auf Anliegerflächen zulässt. Konkret heißt es in der Satzung: „In Problemfällen kann unter Beachtung der örtlichen und klimatischen Bedingungen mit auftauenden Stoffen (Streusalz) gestreut werden.“ Asche ist hingegen verboten. Bisher wurden in Neubrandenburg keine Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Vorpommern: Salz nur im Einzelfall erlaubt, Kontrollen stichprobenartig

In Stralsund ist der Einsatz von Streusalz durch private Haushalte im Einzelfall möglich. Die Straßenreinigungssatzung schreibt vor, dass in der Regel abstumpfende Stoffe wie Sand oder Steingranulat verwendet werden sollen, die keine schädliche Belastung für die Umwelt verursachen. Salz oder andere chemische Mittel sind nur dann zulässig, wenn abstumpfende Stoffe nicht ausreichen. Auch hier gab es in diesem Winter bisher keine Bußgeldverfahren.

In Anklam wurde das Verbot für die Streusalznutzung durch Privatpersonen zwischenzeitlich ausgesetzt, während es in Greifswald strikt gilt. In der Universitätsstadt ist der Einsatz von Streusalz für Private ausgeschlossen, und bei Verstößen können Bußgelder bis zu 1.278,23 Euro verhängt werden. Kontrollen erfolgen stichprobenartig, und ein Nachweis ist nur durch örtliche Inaugenscheinnahme möglich. Allerdings wird betont, dass die Verwendung von auftauenden Streumitteln gut erkennbar ist.

Bußgelder oft nicht ausgewiesen oder nur bei Nichträumung

In Wismar ist die Nutzung von Salz für private Haushalte seit vielen Jahren ausgeschlossen, mit einem Bußgeldrahmen von fünf bis 500 Euro. Bei festgestellten Verstößen werden Bürger zunächst angesprochen und auf die Satzung hingewiesen, ohne sofortige Sanktionen.

In Parchim verweist die Stadt auf ihre Straßenreinigungssatzung, die seit 2018 gilt: Gehwege sind von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen. Nur wer nicht räumt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Bußgelder für Verstöße gegen das Salz-Verbot werden nicht ausgewiesen, da das Ordnungsamt zunächst nur darauf achtet, ob geräumt und abgestumpft wurde, nicht mit welchen Mitteln.

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Ähnliches gilt in Güstrow, wo der Einsatz von Streusalz im Stadtgebiet nicht zulässig ist, ein Verstoß jedoch nicht bußgeldbewährt ist. Daher gab es auch hier keine Bußgeldverfahren.

Historische Vorlagen und Augenmaß in kleineren Städten

In Waren darf Salz nur im Ausnahmefall bei extremen Witterungsverhältnissen gestreut werden. Das Verbot gilt seit Ende der 90er Jahre und basiert auf Mustersatzungen der alten Bundesrepublik. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 1.280 Euro geahndet werden, doch in diesem Winter wurden keine entsprechenden Verfahren geltend gemacht.

In Bad Doberan ist die Nutzung von Salz seit 2011 nicht gestattet, und das Verbot wurde nicht ausgesetzt. Die Stadt agierte jedoch mit „großem Augenmaß“ und betonte, dass Sicherheit vor gehe. Geldbußen bis maximal 55 Euro sind möglich, doch in diesem Winter wurden keine Bußgelder oder Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgenommen. In der jüngeren Vergangenheit gab es lediglich eine mündliche Verwarnung.

Insgesamt zeigt die Bilanz, dass trotz drohender hoher Bußgelder die Kontrolle und Durchsetzung des Streusalz-Verbots schwierig ist. Viele Städte setzen auf Aufklärung und Augenmaß, während extreme Witterungsbedingungen Ausnahmen rechtfertigen können.