Stromtrassen in MV: Veränderungssperren für Grundstücke - Entmündigung für Bayern?
Die Energiewende hält für Mecklenburg-Vorpommern tiefgreifende Veränderungen bereit. Während Windkraft und Solarenergie als zentrale Stromquellen der Zukunft gelten, stellt sich die Frage nach dem Transport der erzeugten Energie. In Deutschland werden derzeit riesige Stromautobahnen geplant, die den Nordstrom in den Süden leiten sollen. Mecklenburg-Vorpommern und die Elbregion sind davon besonders betroffen.
Veränderungssperren schränken Grundstückseigentümer ein
Damit der Strom aus dem windreichen Norden gen Süden fließen kann, sehen sich zahlreiche Grundstückseigentümer bereits jetzt mit sogenannten Veränderungssperren konfrontiert. Diese Maßnahmen verbieten es Eigentümern, Vorhaben oder bauliche Anlagen zu verwirklichen, die dem Bau der geplanten Stromleitungen entgegenstehen könnten. Auch wesentlich wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken oder bestehenden Gebäuden sind untersagt.
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bestätigt auf Nachfrage: „Sie dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklichen, die dem Bau der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen, und dürfen keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchführen.“
Kommunale Planung im Konflikt mit Netzausbau
Besonders betroffen ist die Gemeinde Amt Neuhaus, die für die Stromautobahn SuedOstLink+ eine neuralgische Rolle spielt. Hier muss die Leitung unter der Elbe hindurchgeführt werden, was mögliche Standorte für dieses Vorhaben besonders sensibel macht. Obwohl der eigentliche Trassenbau frühestens in zwei Jahren beginnen soll, wirkt die Veränderungssperre bereits jetzt wie ein massiver Einschnitt in die Eigentumsrechte.
Die Bundesnetzagentur betont zwar, dass landwirtschaftliche Flächen während der Geltungsdauer der Sperre weiterhin bewirtschaftet werden können. Dennoch äußert Nicole Gottschall vom Bauernverband Ludwigslust deutliche Kritik: „Wir wünschen uns in dieser Angelegenheit generell, aber auch speziell bei den Veränderungssperren, deutlich mehr Kommunikation von den verantwortlichen Stellen.“ Die Unsicherheiten und Informationsdefizite bei den betroffenen Landwirten seien erheblich.
Rechtliche Grundlagen und wachsender Widerstand
Ein weiterer Brennpunkt befindet sich in der Gemeinde Schossin, 15 Kilometer südöstlich von Schwerin. Nahe dem Ortsteil Mühlenbeck soll ein riesiger Netzverknüpfungspunkt für die Stromautobahnen entstehen. Auch hier wurden für umfangreiche Flächen Veränderungssperren verhängt, die sogar die an der Elbe verhängten Sperren an Umfang übertreffen.
Die Bundesnetzagentur begründet diese Maßnahmen mit der seit Ende September 2025 bestehenden Absicht, den Flächennutzungsplan in Schossin zu ändern: „Daraus erwuchs die Sorge, dass die Planungen und Genehmigungen des NordOstLinks erheblich erschwert werden könnten.“
Tatsächlich findet hier eine Form der Entmündigung statt, die der Gesetzgeber im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) sogar explizit vorgesehen hat. Das Gesetz ermöglicht es, mittels Veränderungssperren Konflikten mit dem Netzausbau vorzubeugen, da nicht auszuschließen sei, dass gemeindliche Planungen im Widerspruch zu den übergeordneten Vorhaben stehen könnten.
Rechtliche Auseinandersetzungen und sichtbare Spuren
Inzwischen beschäftigen sich bereits Anwälte mit der Frage, ob der Netzausbau tatsächlich über allen anderen Belangen stehen darf. Bei Mühlenbeck sind die Ausmaße der geplanten Infrastruktur bereits deutlich zu erkennen. Auf den Feldern zeugen zahlreiche Baufeldeinrichtungen von den gewaltigen Anstrengungen, die der Aufbau des Stromnetzes der Zukunft mit sich bringt.
Die Diskussion um die Veränderungssperren wirft grundsätzliche Fragen auf: Darf der überregionale Netzausbau lokale Planungshoheiten und Eigentumsrechte so massiv einschränken? Und wer trägt letztlich die Lasten der Energiewende, während Bayern auf den dringend benötigten Nordstrom wartet?
Die betroffenen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern stehen vor einer schwierigen Abwägung zwischen nationalen Energiezielen und lokalen Interessen. Während die einen in den Veränderungssperren eine notwendige Beschleunigung des Netzausbaus sehen, empfinden andere sie als ungerechtfertigte Entmündigung ihrer Planungs- und Eigentumsrechte.



