Zensus-Streit in Neubrandenburg: Millionenbeträge hängen an Einwohnerzahlen
Zensus-Streit: Millionen an Geldern hängen an Einwohnerzahlen

Zensus-Streit in Neubrandenburg: Millionenbeträge hängen an Einwohnerzahlen

In Neubrandenburg tobt ein juristischer Konflikt um die korrekte Einwohnerzahl, der für die Stadt finanzielle Konsequenzen in Millionenhöhe haben könnte. Während das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern die Einwohnerzahl zum 31. Dezember 2024 auf 60.344 Personen beziffert, geht die Stadt selbst von 64.775 Einwohnern aus – eine Differenz von 4.431 Menschen.

Gerichtliche Klärung der Zahlen angestrebt

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg hat im November 2024 fristgerecht Klage gegen das Ergebnis des Zensus 2022 eingereicht. Stadtsprecherin Anja Seugling erläuterte, die Klage sei umfassend begründet worden, da die Stadtverwaltung davon überzeugt ist, dass die im Feststellungsbescheid zum Zensus 2022 ermittelten Zahlen fehlerhaft seien. Seit 2022 basieren auch die Angaben im Statistischen Jahrbuch der Stadt auf diesen Zensus-Daten, was zu einem deutlichen Rückgang der offiziellen Einwohnerzahl führte.

Laut Seugling hat sich das Statistische Amt bisher inhaltlich noch nicht zu der Klage geäußert. Der weitere Verfahrensgang liege nun in der Verantwortung des Verwaltungsgerichts Greifswald. Gerichtssprecher Harald Hünecke bestätigte, dass noch kein konkreter Zeitplan für die Neubrandenburger Zensus-Klage benannt werden könne, da zunächst ein angekündigtes mathematisches Gutachten abgewartet werden müsse.

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Viele Kommunen klagen gegen Zensus-Ergebnisse

Neubrandenburg ist nicht die einzige Kommune, die gegen die im Jahr 2022 festgestellten Zensus-Zahlen klagt. Aus dem Verwaltungsgericht Greifswald hieß es, dass eine ganze Reihe von Gemeinden und Städten ähnliche Verfahren eingeleitet haben, darunter Greifswald, Neustrelitz, Feldberg und Woldegk. Das Gericht beabsichtigt, zunächst in denjenigen Klageverfahren zu entscheiden, in denen bereits im Rahmen von Eilverfahren Entscheidungen ergangen sind – was auf das Neubrandenburger Verfahren nicht zutrifft.

Finanzielle Konsequenzen für die Stadtkasse

Hintergrund der zahlreichen Klagen sind die mit den Einwohnerzahlen verbundenen kommunalen Zuweisungen. Der ehemalige Woldegker Bürgermeister Ernst-Jürgen Lode gab an, dass pro Einwohner mit rund 1.200 Euro an kommunalen Zuweisungen zu rechnen sei. Hochgerechnet auf die im Zensus fehlenden 4.431 Neubrandenburger würde dies bedeuten, dass der Vier-Tore-Stadt gut 5,3 Millionen Euro an kommunalen Zuweisungen fehlen könnten.

Seit den Wendejahren ist die Zahl der Neubrandenburger Einwohner kontinuierlich gesunken. Wohnten 1989 noch 90.953 Menschen in der Stadt, waren es laut den aktuell geltenden Daten zum 31. Dezember 2024 nur noch 60.344 Personen. Neubrandenburgs Oberbürgermeister Nico Klose (parteilos) äußerte kürzlich, dass die Stadt auch 70.000 Einwohner gut vertragen würde, räumte aber ein, dass dies nicht wahnsinnig realistisch sei. Sein Wunsch sei es, dass die Einwohnerzahl möglichst nicht unter 60.000 Menschen fallen solle.

Die gerichtliche Klärung der Einwohnerzahlen bleibt somit nicht nur eine statistische Frage, sondern hat direkte Auswirkungen auf die kommunale Finanzplanung und die Entwicklungschancen der Stadt.

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