Geflügelpest in Niedersachsen: Weitere H5N1-Fälle entdeckt – 3.800 Puten getötet
Geflügelpest in Niedersachsen: H5N1-Fälle – 3.800 Puten getötet

Geflügelpest in Niedersachsen: Weitere H5N1-Fälle entdeckt – 3.800 Puten getötet

Die Geflügelpest breitet sich in Niedersachsen weiter aus. In einem Putenbetrieb in der Gemeinde Emstek im Landkreis Cloppenburg wurde das hochansteckende Virus H5N1 nachgewiesen, wie der Landkreis mitteilte. Der gesamte Bestand mit rund 3.800 Puten musste getötet werden. Dies ist der jüngste Fall in einer Serie von Ausbrüchen, die seit Oktober in der Region verzeichnet wurden.

Sperrzonen und Aufstallungspflicht in betroffenen Gebieten

Um den betroffenen Betrieb in Emstek wird ab Donnerstag eine umfassende Sperrzone eingerichtet. Diese umfasst eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern sowie eine erweiterte Überwachungszone von zehn Kilometern. In diesen Zonen sind Geflügelausstellungen und -märkte strikt verboten, zudem darf Hausgeflügel nicht ins Freie gelassen werden. Nach Angaben des Landkreises Cloppenburg sind seit Oktober bereits Dutzende Betriebe mit insgesamt mehreren Hunderttausend Tieren von der Geflügelpest betroffen.

Die Situation bleibt auch im Landkreis Hameln-Pyrmont angespannt. Dort wurde bei einem Bussard in Hessisch Oldendorf erneut das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Bereits im Januar war das Virus in einem Geflügelbetrieb im Flecken Aerzen festgestellt worden – vermutlich durch einen Wildvogel eingeschleppt. Für mehrere Orte in der Region gilt deshalb weiterhin eine Aufstallungspflicht, um die Ausbreitung einzudämmen.

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Experten warnen vor hohem Infektionsrisiko für Hausgeflügel

Die Behörden rufen Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf. Das Risiko einer Übertragung des H5N1-Virus auf Haus- und Nutzgeflügel wird von Experten als weiterhin sehr hoch eingestuft. Das zuständige Amt für Veterinärwesen betont, dass Halter folgende Maßnahmen ergreifen sollten:

  • Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln strikt vermeiden
  • Futter, Wasser und Einstreu vor Verunreinigungen schützen
  • Bei Krankheitsanzeichen umgehend einen Tierarzt einschalten
  • Das Veterinäramt unverzüglich informieren

Diese Vorsichtsmaßnahmen sind entscheidend, um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und die Bestände zu schützen.

Kann sich der Mensch mit H5N1 anstecken?

Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Ansteckung von Menschen mit dem H5N1-Virus nur bei intensivem direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich und insgesamt sehr selten. Die Behörden weisen darauf hin, dass tote Wildvögel gemeldet werden können, um die Überwachung der Seuchenlage zu unterstützen. Dennoch bleibt die Geflügelpest primär eine Tierseuche, die jedoch erhebliche wirtschaftliche und tierschutzrelevante Auswirkungen hat.

Die anhaltenden Ausbrüche in Niedersachsen unterstreichen die Notwendigkeit strenger Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung. Die Einrichtung von Sperrzonen und die Tötung betroffener Bestände sind Standardverfahren, um die Seuche einzudämmen und eine weitere Verbreitung zu verhindern.

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