Mirower Kleingärtner in Sorge: Droht die Verdrängung durch Windenergie?
Die Gartenbesitzer einer Kleingartenanlage in Mirow haben sich mit erheblichen Bedenken an die Öffentlichkeit gewandt. Sie fürchten, dass ihre geliebten Parzellen dem Ausbau der Windkraft geopfert werden könnten. Diese Befürchtungen nähren sich aus einem Beschluss der Stadt Mirow vom Ende des vergangenen Jahres, die gesamte Kleingartenfläche umzunutzen.
Stadt initiiert Bauleitplanverfahren für 5,1 Hektar große Fläche
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, für die östlich des Stadtgebiets gelegene, circa 5,1 Hektar umfassende Kleingartenfläche ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Die betroffene Fläche befindet sich etwa 200 Meter östlich der Ortslage und ist über die Verlängerung der Clara-Zetkin-Straße erschlossen. Als Eigentümerin der Fläche, die an den Kleingartenverein verpachtet ist, tritt die Stadt Mirow auf.
Überbauungen und Nutzungsverstöße als Gründe für die Umnutzung
Laut Christian Kubanke, Bauleitplaner im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, entspricht die derzeitige Kleingartenanlage nicht mehr dem Charakter einer solchen Einrichtung. Es gebe sogenannte Überbauungen in Richtung Stadtgebiet, bei denen über die Grenzen der Anlage hinweg gebaut wurde. Zudem weise die Anlage aufgrund zahlreicher nutzungsbezogener Verstöße nicht mehr die erforderlichen Standards des Bundeskleingartengesetzes auf.
Die tatsächliche Nutzung zeige vielmehr die Merkmale eines Wochenend- und Erholungsgebiets, weshalb der Bebauungsplan „Erholungsgebiet ehemalige Kleingartenanlage“ beschlossen wurde. Entsprechend wurde auch der Flächennutzungsplan angepasst. Die Stadt möchte eine weitere ungesteuerte und ausufernde bauliche Entwicklung vermeiden, gleichzeitig aber den Bestand sichern.
Windvorranggebiet in der Nähe schürt Ängste
In unmittelbarer Nähe der Kleingartenanlage soll laut Planungsverband eine Fläche als Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Dies hat bei den Kleingartenbesitzern die Befürchtung geweckt, dass die neue Beplanung eigentlich der Windkraft dienen soll. Bauplaner Kubanke bekräftigt jedoch, dass niemand seinen Garten für die Windenergie aufgeben müsse.
Vielmehr ergebe sich eine neue Herausforderung für den Planungsverband, da Windkraftflächen einen Abstand von 1000 Metern zu Siedlungen einhalten müssen. Die Kleingartenanlage, die nun zum Erholungsgebiet werden soll, liegt jedoch rund 350 Meter dichter am geplanten Windareal als die bisherige Stadtgrenze. Folglich müsste das Windkraftgebiet wahrscheinlich in Richtung Mirow etwas verkleinert werden, um das Abstandsgebot unter den neuen Voraussetzungen einzuhalten. Zunächst seien jedoch die Stellungnahmen der Eigentümer und Umweltverbände zu berücksichtigen.
Bürgermeister betont: Kein Verkauf an Windkraftinvestoren
Bürgermeister Henry Tesch (CDU) hat in den vergangenen Jahren wiederholt private Flächeneigentümer dazu aufgerufen, ihre Grundstücke nicht an Windkraftinvestoren zu veräußern. Er bekräftigt, dass die Stadt Mirow keine Gemeindeflächen an Windkraft-Investoren verkaufen werde. 80 Prozent der vom Regionalen Planungsverband ausgewiesenen Flächen gehören der Stadt, die restlichen Anrainerflächen sind in privater Hand.
Die Gartenbesitzer wurden aufgefordert, ihre Gärten so herzurichten, dass sie dem Bundeskleingartengesetz entsprechen. Allerdings gibt es auch einige Kleingärtner, die dauerhaft in der Anlage wohnen möchten und daher die Umnutzung zum Naherholungsgebiet befürworten. Für diese Gartenbesitzer würde dies jedoch bedeuten, dass sie in Zukunft eine Zweitwohnsteuer zahlen müssten. Bürgermeister Tesch betont ausdrücklich, dass die Planungsänderung definitiv nichts mit dem Windkraftausbau zu tun habe.
Investoren zeigen bereits Interesse
Die Begehrlichkeiten in Bezug auf die Windkraftflächen sind groß. Im Bauausschuss in Mirow zeigten Investoren bereits reges Interesse. Ein Vertreter des Unternehmens „wpd onshore GmbH & Co. KG“ aus Bremen nahm an der Einwohnerfragestunde teil, um Informationen über den Zeitpunkt einer möglichen Öffentlichkeitsbeteiligung zu erhalten. Das Unternehmen strebt eine Pacht der Fläche des Windvorranggebiets in Mirow an.
Zunächst müsse die Verwaltung ein Angebot einholen, um planerisch tätig werden zu können. Anschließend würde eine Ausschreibung erfolgen, wie Helge Thederan, stellvertretender Ausschussvorsitzender, dem Investor mitteilte. Ein konkreter Termin für diese Verfahren steht bislang noch nicht fest.



