Gerichtsurteil: Scharfe Kritik an Mentorin ist durch Meinungsfreiheit gedeckt
Scharfe Kritik an Mentorin: Gericht gibt Meinungsfreiheit Recht

Frankfurter Gericht stärkt Meinungsfreiheit bei scharfer Kritik

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Grenzen der Meinungsfreiheit deutlich gemacht. Eine Mentorin aus dem Rhein-Main-Gebiet, die sich selbst als "Medium" bezeichnet und Webinare, Kurse sowie Coachings anbietet, scheiterte mit ihrer Unterlassungsklage gegen eine ehemalige Klientin. Diese hatte die Frau in einer Mail als "manipulative und toxische Person" bezeichnet und sich aus einer "gefährlichen und manipulativ-toxischen Beziehung" gelöst.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Auseinandersetzung begann Ende 2025, als die Klientin nach Teilnahme an mehreren Kursen und einer weiteren, vorausbezahlten Dienstleistung per WhatsApp mitteilte, nicht mehr teilnehmen zu wollen und ihr Geld zurückforderte. Nachdem diese Forderung unbeantwortet blieb, eskalierte der Konflikt. Die Klientin richtete eine schriftliche Kritik nicht nur an das Team der Mentorin, sondern auch an deren Zahlungsdienstleister. Darin äußerte sie die Überzeugung, nicht "die Erste und Letzte" zu sein, die diesen Schritt gehe.

Rechtliche Bewertung durch die Gerichte

Bereits das Landgericht hatte den Antrag auf Unterlassung abgelehnt, eine Entscheidung, die nun durch das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt wurde. Die Richter begründeten ihr Urteil mit klaren Worten: Das Grundgesetz schütze Meinungsäußerungen grundsätzlich, unabhängig davon, "ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist".

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Das Gericht betonte, dass auch scharfe, polemische oder zugespitzte Kritik im Rahmen der Meinungsfreiheit toleriert werden müsse. Diese Aussagen fallen unter den Schutz der freien Meinungsäußerung, solange sie nicht eindeutig unwahr oder ehrverletzend sind. Das nun rechtskräftige Urteil unterstreicht die hohe Bedeutung, die das deutsche Rechtssystem der Meinungsfreiheit beimisst.

Bedeutung für ähnliche Fälle

Dieses Urteil hat Signalwirkung für vergleichbare Konstellationen im Dienstleistungssektor, insbesondere im Bereich Coaching und persönliche Beratung. Es zeigt deutlich, dass kritische Äußerungen über Dienstleister, selbst wenn sie emotional formuliert sind, durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein können. Voraussetzung ist dabei, dass es sich um Werturteile handelt, die auf nachvollziehbaren Erfahrungen beruhen.

Die Entscheidung macht auch deutlich, dass Gerichte zwischen zulässiger Kritik und unzulässiger Ehrverletzung sorgfältig unterscheiden. Während beleidigende Aussagen ohne sachlichen Bezug nicht geschützt sind, genießen auch hart formulierte Meinungsäußerungen grundsätzlich Schutz. Dies gilt besonders in geschäftlichen Beziehungen, wo Verbraucher ihr Recht auf Kritik wahrnehmen.

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