CDU bekräftigt Forderung nach Gottesbezug in Saar-Verfassung
Im Saar-Landtag wird derzeit intensiv über die Einführung einer Präambel in die Landesverfassung diskutiert. Ein zentraler Punkt der Debatte ist die Frage nach einem Gottesbezug, der von religiösen Vertretern und Teilen der Opposition unterstützt wird. Die oppositionelle CDU hat ihren Wunsch nach einer solchen Erwähnung bekräftigt und lobt entsprechende Vorschläge.
Unterstützung von religiösen Gemeinschaften
Die CDU-Abgeordnete Dagmar Heib hob hervor, dass ein breites Bündnis der christlichen Kirchen sowie der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften einen Gottesbezug in der Präambel vorschlägt. „Das ist für uns eine wichtige Anregung“, sagte Heib. Sie verwies darauf, dass etwa drei Viertel der Saarländer in diesen Gemeinschaften spirituell beheimatet seien. Verfassungsrechtler sehen in einem Gottesbezug einen Ausdruck von Demut, der verdeutlicht, dass Politik nicht fehlerfrei sein kann.
Abgelehnter AfD-Antrag und laufende Beratungen
Der Landtag lehnte einen Gesetzesvorschlag der dreiköpfigen AfD-Fraktion für eine Präambel mit Gottesbezug ab. Sevim Kaya Karadag von der regierenden SPD betonte, dass derzeit ein gemeinsamer Vorschlag von SPD und CDU diskutiert werde. „Wer den demokratischen Prozess ernst nimmt, wartet die laufenden Beratungen ab, statt sie durch symbolische Gesetzesentwürfe zu unterlaufen“, erklärte Karadag. Auch Heib kritisierte die erneute Einbringung des abgelehnten AfD-Entwurfs als nicht hilfreich.
Unterschiedliche Formulierungsvorschläge
Das religiöse Bündnis schlägt vor, die Präambel mit den Worten zu beginnen: „Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, gibt sich das Volk des Saarlandes die folgende Verfassung.“ Im Gegensatz dazu sieht der bisherige Entwurf von SPD und CDU eine Formulierung vor, die die wechselhafte Vergangenheit des Saarlandes und die deutsch-französische Freundschaft betont. Karadag versicherte, dass über die Anregungen aus der Anhörung noch diskutiert wird, jedoch im zuständigen Ausschuss und nicht im Rahmen des AfD-Antrags.
Politische Rahmenbedingungen
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani hatte zuvor erklärt, dass seine Partei auf einem Gottesbezug in der Präambel bestehen wolle. Da eine Verfassungsänderung derzeit nur gemeinsam von SPD und CDU möglich ist, hängt die endgültige Entscheidung von den weiteren Beratungen zwischen diesen beiden Parteien ab. Die Debatte zeigt, wie unterschiedliche Interessen in diesem sensiblen Prozess berücksichtigt werden müssen.



