Cannabis-Verstöße in Sachsen-Anhalt: 18 Bußgeldbescheide seit Legalisierung
Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis im April 2024 ist der Konsum unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Doch nicht alle halten sich an die strengen Regeln, wie aktuelle Zahlen aus Sachsen-Anhalt zeigen. Das Landesverwaltungsamt des Bundeslandes hat seit August 2024 insgesamt 18 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz erlassen. Dies gab ein Behördensprecher in Halle bekannt und gewährte damit einen Einblick in die Praxis der Ahndung.
Öffentlicher Konsum als häufigster Verstoß
Der häufigste Vorwurf in den Bußgeldverfahren war der öffentliche Konsum von Cannabis an verbotenen Orten. Die Höhe der verhängten Bußgelder lag dabei zwischen 50 Euro und 650 Euro. Besonders schwerwiegend ist der Konsum in Anwesenheit Minderjähriger, der mit dem Höchstbetrag von 650 Euro geahndet wurde. Laut dem Sprecher betraf dieser Fall den Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Es ist ausdrücklich verboten, in Fußgängerzonen, an Spielplätzen, in der Nähe von Schulen oder generell im Beisein von Kindern und Jugendlichen zu kiffen. Diese Regelungen sollen den Jugendschutz gewährleisten und öffentliche Räume schützen.
Unsachgemäße Aufbewahrung führt zu Bußgeld
Nicht nur der Konsum, sondern auch die Aufbewahrung von Cannabis wird streng kontrolliert. So ahndet das Landesverwaltungsamt Verstöße, bei denen Cannabis in der eigenen Wohnung unzureichend gesichert aufbewahrt wird. Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen so verwahrt werden, dass Kinder, Jugendliche oder andere Personen keinen Zugriff haben.
Im vergangenen Jahr verhängte die Behörde wegen eines solchen Vergehens ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro. Dies war, laut dem Sprecher, das höchste Bußgeld im Zusammenhang mit Cannabis-Vergehen im Jahr 2025 und unterstreicht die Bedeutung einer sicheren Lagerung.
Verfahrensentwicklung und Zuständigkeiten
Insgesamt erreichten das Landesverwaltungsamt bislang 73 Anzeigen, davon 44 im Jahr 2025. Die Meldungen kamen hauptsächlich von der Polizei, in Einzelfällen auch von Staatsanwaltschaften und Ordnungsämtern. Von den eingegangenen Anzeigen wurden 14 Verfahren eingestellt, was auf eine sorgfältige Prüfung der Sachverhalte hindeutet.
Das Landesverwaltungsamt ist seit August 2024 für die Ahndung von Verstößen im Zusammenhang mit der Legalisierung des Cannabis-Konsums zuständig. Seit dem 1. April 2024 sind Kiffen und privater Cannabis-Anbau unter bestimmten Vorgaben legal. Die Strafen für schwerwiegende Verstöße können jedoch bis zu 30.000 Euro betragen, beispielsweise wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt.
Diese Entwicklung zeigt, dass trotz der Legalisierung klare Grenzen gesetzt sind und Verstöße konsequent geahndet werden. Die Behörden in Sachsen-Anhalt setzen damit ein Zeichen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und den Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Minderjährigen.



