Hundesteuer in Sachsen-Anhalt: Von 60 bis 1.000 Euro - Kommunale Unterschiede enorm
Hundesteuer in Sachsen-Anhalt: 60 bis 1.000 Euro Unterschied

Hundesteuer in Sachsen-Anhalt: Kommunale Unterschiede von 60 bis 1.000 Euro

Wer in Sachsen-Anhalt einen Hund hält, muss nicht nur für Futter und tierärztliche Versorgung aufkommen, sondern auch eine jährliche Hundesteuer entrichten. Diese Abgabe unterliegt der Hoheit der Kommunen, was zu erheblichen Unterschieden in den Gebühren führt. Aktuell sind im Bundesland mehr als 180.000 Hunde offiziell gemeldet, deren Besitzer je nach Wohnort zwischen 60 und bis zu 1.000 Euro pro Jahr zahlen müssen.

Befreiungen und Ermäßigungen

Von der Hundesteuer befreit oder ermäßigt sind in der Regel Hunde, die dienstlich eingesetzt werden. Dazu zählen Tiere in staatlichen oder kommunalen Einrichtungen sowie Rettungs-, Melde- oder Schutzhunde. Auch für Assistenzhunde und Vierbeiner aus Tierheimen oder Schutzorganisationen fallen häufig keine Steuern an. Die genauen Regelungen variieren jedoch von Kommune zu Kommune.

Die 20 größten Kommunen im Vergleich

Eine detaillierte Übersicht der Hundesteuer in den 20 größten Städten Sachsen-Anhalts zeigt die enorme Bandbreite der Gebühren:

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Magdeburg: In der Landeshauptstadt zahlen Hundehalter 114 Euro pro Hund, ermäßigte Hunde 57 Euro. Die letzte Anpassung erfolgte im August 2024.

Halle (Saale): Ab 2026 gelten neue Gebühren: 120 Euro für den ersten Hund, 180 Euro für jeden weiteren und 720 Euro für gefährliche Hunde. Die Einnahmen beliefen sich 2025 auf 1,14 Millionen Euro bei 10.382 gemeldeten Hunden. Auf Steuermarken wird aufgrund der Transponderpflicht verzichtet.

Dessau-Roßlau: Hier kostet der erste Hund 90 Euro, der zweite 180 Euro, weitere Hunde 192 Euro und gefährliche Hunde 700 Euro. Bei 5.180 gemeldeten Tieren (November 2025) nahm die Stadt 264.000 Euro ein.

Wittenberg: Die Gebühren bleiben unverändert: 84 Euro für den ersten Hund, 132 Euro für weitere, 300 Euro für Vermutungshunde (bestimmte Rassen) und 720 Euro für Vorfallshunde. Bei 3.518 Hunden erzielt die Stadt knapp 304.000 Euro Einnahmen.

Weißenfels: Hundehalter zahlen 96 Euro für den ersten, 120 Euro für den zweiten und 144 Euro für jeden weiteren Hund. Gefährliche Hunde kosten 636 Euro (erster) bzw. 792 Euro (weitere). Bei 2.916 registrierten Hunden sanken die Einnahmen auf 197.700 Euro.

Halberstadt: Unabhängig von der Rasse werden 104 Euro für den ersten, 155 Euro für den zweiten und 187 Euro für weitere Hunde fällig. Mit 2.881 gemeldeten Tieren bleibt die Zahl konstant.

Stendal: Ab 2026 erhöht sich die Steuer auf 84 Euro für den ersten, 108 Euro für den zweiten und 144 Euro für den dritten Hund. Jeder weitere kostet 36 Euro Aufschlag. Gefährliche Hunde werden nicht extra besteuert. Bei rund 3.000 Hunden plant die Stadt Einnahmen von 260.000 Euro.

Bitterfeld-Wolfen: Die Gebühren liegen bei 60 Euro (erster Hund), 80 Euro (zweiter), 120 Euro (weitere) und 500 Euro für gefährliche Hunde. Bei etwa 3.000 Hunden erzielt die Stadt jährlich 192.000 Euro, eine Erhöhung ist nicht geplant.

Merseburg: Seit 2022 unverändert: 72 Euro für den ersten, 114 Euro für den zweiten und 144 Euro für weitere Hunde, gefährliche kosten 600 Euro. Bei 2.036 Hunden (2025) nimmt die Stadt rund 161.600 Euro ein.

Wernigerode: Hier werden 102 Euro für den ersten, 168 Euro für den zweiten und 180 Euro für weitere Hunde fällig, gefährliche kosten 612 Euro. Mit 1.861 Hunden fließen etwa 200.000 Euro in die Stadtkasse.

Naumburg: Die Steuer beträgt 100 Euro für den ersten, 150 Euro für weitere und 360 Euro für Listenhunde. Bei 1.897 Hunden (2025) erwirtschaftet die Stadt knapp 201.000 Euro, eine Änderung ist nicht vorgesehen.

Bernburg: Einheitlich 60 Euro pro Hund, auch für gefährliche Tiere (mit Wesenstest). Bei 2.377 Hunden (2025) erzielt die Stadt etwa 140.000 Euro, für 2026 ist keine Erhöhung geplant.

Schönebeck (Elbe): Nach einer Erhöhung 2022 auf 80 Euro (erster Hund), 100 Euro (zweiter) und 125 Euro (weitere) bleibt die Steuer 2026 unverändert. Gefährliche Hunde werden nicht extra besteuert. Bei über 2.300 Hunden rechnet die Stadt mit 197.550 Euro Einnahmen.

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Zeitz: Ab 2026 gelten neue Gebühren: 72 Euro für den ersten, 96 Euro für den zweiten und 120 Euro für weitere Hunde. Gefährliche Hunde kosten 750 Euro (erster) bzw. 1.000 Euro (weitere). Bei 1.623 Hunden (2025) belaufen sich die Einnahmen auf rund 132.000 Euro.

Aschersleben: Seit 2012 unverändert: 50 Euro für den ersten, 100 Euro für den zweiten und 125 Euro für weitere Hunde, gefährliche kosten 600 Euro. Mit 2.100 Hunden erzielt die Stadt jährlich 125.000 Euro.

Sangerhausen: Die Gebühren liegen bei 60 Euro (erster Hund), 78 Euro (zweiter), 96 Euro (weitere) und 400 Euro für gefährliche Hunde. Bei 2.019 Hunden (2025) rechnet die Stadt mit gleichbleibenden Einnahmen von rund 132.000 Euro.

Köthen: Hundehalter zahlen 80 Euro für den ersten, 110 Euro für den zweiten und 140 Euro für weitere Hunde, gefährliche kosten 500 Euro. Bei 1.813 Hunden (2025) erwartet die Stadt eine leichte Zunahme der Einnahmen über 159.000 Euro.

Staßfurt: Ab 2026 erhöht sich die Steuer auf 60 Euro (erster Hund), 80 Euro (zweiter), 100 Euro (weitere), 200 Euro für gefährlich eingestufte und 350 Euro für gefährliche Hunde. Trotz Rückgang auf 2.388 Hunde (2025) stiegen die Einnahmen auf über 128.000 Euro.

Quedlinburg: In der Welterbestadt kosten Hunde 78 Euro (erster), 90 Euro (zweiter) und 120 Euro (weitere), gefährliche 400 Euro (erster) bzw. 600 Euro (weitere). Bei 1.507 Hunden (2025) sanken die Einnahmen leicht auf knapp 121.000 Euro.

Salzwedel: Die Gebühren betragen 60 Euro für den ersten, 84 Euro für den zweiten und 120 Euro für weitere Hunde, gefährliche kosten 240 Euro. In bestimmten Ortsteilen gelten ermäßigte Sätze. Bei 1.609 Hunden fließen 80.000 Euro in den Haushalt, für 2026 ist keine Änderung geplant.

Trends und Entwicklungen

Die Zahl der gemeldeten Hunde in Sachsen-Anhalt zeigt leichte Schwankungen, wobei einige Kommunen wie Sangerhausen und Zeitz Zuwächse verzeichnen, während andere wie Weißenfels und Staßfurt Rückgänge melden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer bewegen sich zwischen 80.000 Euro in Salzwedel und über 1,14 Millionen Euro in Halle, was die finanzielle Bedeutung dieser Abgabe für die Kommunen unterstreicht. Mehrere Städte haben für 2026 Erhöhungen beschlossen oder planen diese, während andere wie Bitterfeld-Wolfen und Aschersleben seit Jahren keine Anpassungen vorgenommen haben.