Polizei in Sachsen-Anhalt erhält erweiterte Befugnisse und neue Ausrüstung
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet, das die Befugnisse der Landespolizei deutlich erweitert. Im Zentrum steht die Einführung von Tasern, doch die Neuerungen umfassen auch Maßnahmen zur Drohnenabwehr, elektronische Überwachung und verstärkten Schutz für Opfer häuslicher Gewalt. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) betonte: „Diese Befugnisse stärken die Arbeit der Landespolizei und das wiederum ist gut für die Bürgerinnen und Bürger im Land.“
Die wichtigsten Änderungen im Detail
Die beschlossenen Regelungen bringen tiefgreifende Veränderungen für die Polizeiarbeit in Sachsen-Anhalt:
- Taser-Ausstattung: Distanz-Elektroimpulsgeräte werden eingeführt, insbesondere für den Einsatz in Menschenmengen, wo der Gebrauch von Schusswaffen nicht möglich ist.
- Präventivgewahrsam für terroristische Gefährder: Die Dauer des Präventivgewahrsams wird von bisher vier Tagen auf bis zu 35 Tage ausgeweitet – zunächst 14 Tage, mit Verlängerungsmöglichkeiten um weitere 14 und sieben Tage.
- Vorgehen gegen Drohnen: Die Polizei darf gefährliche Drohnen sowie andere unbemannte Fahrzeuge stören, blockieren oder abschalten, wobei technische Mittel oder Waffen eingesetzt werden dürfen, jedoch nicht gegen Menschen.
- Kennzeichenerfassung: Zur Prävention, etwa zur Verhinderung der Anreise gewaltbereiter Hooligans, ist die automatische Kennzeichenerfassung nun erlaubt.
- Automatische Datenanalyse: Die Polizei darf Daten automatisch analysieren, um neue Muster, Zusammenhänge und Auffälligkeiten zu erkennen.
- Häusliche Gewalt: Gewalttätige Personen können bis zu 14 Tage aus der Wohnung verwiesen werden, mit Kontakt- und Aufenthaltsverboten, auch über digitale Kommunikationswege. Bei gerichtlichem Schutz verlängert sich das Verbot automatisch um zehn Tage.
- Elektronische Überwachung: Bei drohenden Verstößen gegen Verbote kann eine Fußfessel angeordnet werden. Opfer können ein Warnsystem erhalten, das bei Annäherung informiert.
Kritik von Opposition und Datenschutzbedenken
Während die Regierung die Maßnahmen als notwendig für die öffentliche Sicherheit verteidigt, gibt es deutliche Kritik aus der Opposition. Der SPD-Abgeordnete Oliver Stegert monierte insbesondere die automatische Datenanalyse, die von einem US-amerikanischen Unternehmen bereitgestellt wird: „Stattdessen brauchen wir eine Lösung, die staatlich kontrolliert wird, die transparent arbeitet und europäischen Standards entspricht.“ Linke und Grüne lehnen die Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich ab und warnen vor einem Überwachungsstaat.
Die Debatte um Sicherheit versus Freiheitsrechte wird durch dieses Gesetz neu entfacht, wobei Befürworter auf die gestiegene Bedrohungslage durch Terrorismus und Gewalt verweisen. Die Umsetzung der Regelungen wird in den kommenden Monaten erfolgen und dürfte die Polizeiarbeit in Sachsen-Anhalt nachhaltig verändern.



