Sachsen-Anhalt reformiert Fischereigesetz: Vereinfachte Regeln für junge Angler
Der Landtag in Magdeburg hat einstimmig eine bedeutende Reform des Fischereigesetzes beschlossen, die den Zugang zum Angeln für Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt deutlich erleichtert. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und die Jugendarbeit in Angelvereinen zu stärken.
Neue Regelungen für junge Angler ab acht Jahren
Eine zentrale Neuerung betrifft den bisherigen Jugendfischereischein, der abgeschafft wird. Stattdessen können Kinder künftig bereits ab einem Alter von acht Jahren einen Friedfischfischereischein erwerben. Diese Änderung markiert einen wichtigen Schritt, um den Einstieg in das Angeln zu vereinfachen und die Freizeitgestaltung für Familien zu fördern.
Entfall einer zusätzlichen Prüfung
Bisher mussten Jugendliche zunächst eine Prüfung für den Jugendfischereischein ablegen, der nur bis zum 18. Geburtstag gültig war. Wer danach weiter angeln wollte, war verpflichtet, eine zweite Prüfung für den Friedfischfischereischein zu absolvieren. Diese doppelte Prüfungspflicht wird nun gestrichen, da sich die Inhalte der beiden Prüfungen kaum unterschieden haben. Zudem wird das Mindestalter für die reguläre Fischerprüfung auf zwölf Jahre gesenkt, was weiteren Spielraum für junge Angler schafft.
Erleichterte Begleitung beim Angeln
Eine weitere Vereinfachung betrifft den Sonderfischereischein, der häufig von Personen genutzt wird, die beim Angeln Unterstützung benötigen. Künftig dürfen diese Angler von Begleitpersonen unterstützt werden, die lediglich einen Friedfischfischereischein besitzen. Bislang war hierfür ein vollwertiger Fischereischein erforderlich, was die Möglichkeiten für Hilfesuchende einschränkte.
Übergangsregelungen und Ziele der Reform
Bestehende Jugendfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der ausgestellten Dauer, sodass kein unmittelbarer Handlungsbedarf für aktuelle Inhaber entsteht. Die SPD-Abgeordnete Juliane Kleemann betonte, dass diese Reform ein wichtiger Schritt sei, um nicht nur Bürokratie abzubauen, sondern auch die Jugendarbeit in Angelvereinen zu fördern und den Einstieg in das Angeln attraktiver zu gestalten. Mit diesen Maßnahmen hofft die Landespolitik, die traditionelle Freizeitaktivität des Angelns für kommende Generationen zu erhalten und zu beleben.



