Fiskalerbschaften in Sachsen: Vom DDR-Hit bis zur Industriebrache - Der Staat als Erbe
Fiskalerbschaften in Sachsen: Staat erbt Häuser bis DDR-Hit

Fiskalerbschaften in Sachsen: Vom DDR-Hit bis zur Industriebrache - Der Staat als Erbe

Was geschieht mit Häusern, Gärten oder sogar den Rechten an einem ikonischen DDR-Song, wenn keine Erben bekannt sind? In solchen Fällen wird der Freistaat Sachsen zum gesetzlichen Erben – muss jedoch häufig Nachlässe später wieder an aufgetauchte Verwandte abgeben.

Der Staat als Erbe: Zahlen und Fakten

Im vergangenen Jahr ging der Freistaat Sachsen genau 1.262 Erbschaften ein. Dies geschieht immer dann, wenn eine Person mit Wohnsitz in Sachsen verstirbt, die weder Verwandte noch einen Lebenspartner hinterlässt oder wenn diese das Erbe ausschlagen. Doch was landet auf diesem Weg tatsächlich im Besitz des Landes? Und rentiert sich die Rolle des Erben für den Staat überhaupt?

Im Jahr 2025 flossen durch die sogenannten Fiskalerbschaften knapp 7,9 Millionen Euro an das Land. Nach Angaben des Zentralen Flächenmanagements (ZFM) des Freistaates war dies etwas weniger als im Vorjahr, in dem es noch etwa 8,7 Millionen Euro waren. Allerdings ist die Abwicklung dieser Erbschaften mit erheblichen Kosten verbunden.

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Zusammen mit Personal- und Sachkosten musste Sachsen dafür fast 5 Millionen Euro aufwenden. Insgesamt 22 Bedienstete kümmern sich im Fachbereich Fiskalerbschaften um die komplexen Fälle. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben kann der Freistaat jedoch nicht als Gewinn verbuchen, wie das ZFM mitteilte.

Die Herausforderungen der staatlichen Erbschaften

Oft gehen mit den Erbschaften erhebliche Verpflichtungen einher – etwa für den Unterhalt oder die Verkehrssicherung von Liegenschaften. Unterm Strich ist der Staat als Erbe daher bereits froh, wenn für ihn eine „schwarze Null“ herauskommt. Die Bandbreite der ererbten Güter ist dabei enorm.

„Häuser, Garagen, Hofstellen, Gärten, Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Flächen“ landen laut ZFM durch Erbschaften beim Freistaat. Die meisten Immobilien befinden sich zwar in Sachsen, manche liegen jedoch auch in anderen Bundesländern oder sogar im Ausland.

Martin Oberacher, Leiter des ZFM, erklärt: „Diese sind in vielen Fällen über deren Wert hinaus mit Grundpfandrechten belastet oder in baulich schlechtem Zustand.“ Kommen dann noch unbekannte Miteigentümer hinzu, wird das Verfahren besonders aufwendig und kompliziert.

Besondere Fälle: Von Industriebrachen bis zu Schmuck

Zu den besonders komplizierten Erbschaften des Freistaates gehört beispielsweise ein ehemaliges Faserplattenwerk. Diese Industriebrache ist im sächsischen Altlastenkataster erfasst – vermutlich lagern im Boden gefährliche Stoffe. Dazu laufen noch Untersuchungen, doch allein die Beseitigung oberirdisch abgelagerter Schadstoffe wird laut einem Gutachten 2,5 Millionen Euro kosten.

Seit mehreren Jahren läuft wegen Überschuldung dieses Nachlasses bereits ein Insolvenzverfahren. Auch Schmuck findet sich regelmäßig in den Hinterlassenschaften. Dieser wird dann über Auktionshäuser oder Edelmetallhändler veräußert. Von den kräftig in die Höhe geschossenen Gold- und Silberpreisen habe Sachsen dabei allerdings kaum profitiert.

„Herausragende Wertsachen fanden sich leider nicht“, so Oberacher. Die meisten Schmuckstücke seien von eher geringem materiellen Wert.

Der kurioseste Fall: Tantiemen für den DDR-Hit „Am Fenster“

Im Mai 2000 starb die Lyrikerin Hildegard Maria Rauchfuß in Leipzig. Sie hatte das Gedicht „Am Fenster“ verfasst, das die Band City 1974 vertonte – und das zu einem bis heute viel gespielten, ikonischen Song der DDR-Zeit wurde. Zunächst waren keine Erben bekannt, so dass Sachsen 2002 vom Amtsgericht als gesetzlicher Erbe von Rauchfuß festgestellt wurde.

Jahr für Jahr flossen daraufhin Tantiemen an den Freistaat. Doch diese durchaus einträgliche Erbschaft war nicht von Dauer, wie das ZFM mitteilte. Erbrechtliche Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren – der Freistaat wird also immer zunächst Erbe auf Widerruf.

Im Fall von Hildegard Maria Rauchfuß machte ein Erbenermittlungsbüro doch noch Erben dritter Ordnung ausfindig, also entfernte Angehörige. Sie beanspruchten den Nachlass vom Freistaat – und Sachsen musste die Einnahmen aus den Tantiemen von insgesamt rund 161.000 Euro an die wahren Erben auskehren.

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Fazit: Der Staat als vorübergehender Verwalter

Die Fiskalerbschaften zeigen deutlich, dass der Freistaat Sachsen in erster Linie als vorübergehender Verwalter von Nachlässen ohne bekannte Erben fungiert. Ob es sich um Immobilien, Schmuck oder sogar Tantiemen für Kulturgüter handelt – der Staat tritt als Erbe auf Widerruf ein und muss stets damit rechnen, dass noch Erben auftauchen könnten.

Die wirtschaftliche Bilanz fällt dabei meist bescheiden aus. Oft überwiegen die Kosten für die Abwicklung und Instandhaltung den tatsächlichen Wert der Erbschaften. Dennoch erfüllt der Staat mit diesem System eine wichtige gesellschaftliche Funktion, indem er verwaistes Eigentum verwaltet und im Zweifelsfall an berechtigte Erben zurückgibt.