Sächsisches Polizeigesetz: Aktivisten warnen vor Überwachungsstaat durch KI-Einsatz
Sächsisches Polizeigesetz: Aktivisten warnen vor Überwachungsstaat

Sächsisches Polizeigesetz: Aktivisten warnen vor Überwachungsstaat durch KI-Einsatz

Das Leipziger Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“ übt scharfe Kritik am aktuellen Entwurf zur Novelle des sächsischen Polizeigesetzes. Der vom Regierungskabinett in der vergangenen Woche verabschiedete Gesetzesentwurf wird von den Aktivisten als eine „Blaupause für den Überwachungsstaat“ bezeichnet, die gegen fundamentale Prinzipien des Rechtsstaats verstoße.

Grundrechte in Gefahr durch algorithmische Überwachung

„Wenn Menschen aufgrund algorithmischer Muster, sozialer Kontakte oder abstrakter Gefahrenprognosen in den Fokus geraten, werden sie faktisch wie potenzielle Täter*innen behandelt – ohne konkrete Tat, ohne individuelle Schuld“, erklärt das Bündnis in einer aktuellen Mitteilung. Das Aktionsbündnis, das in Leipzig seit Jahren regelmäßig Demonstrationen mit großer Beteiligung organisiert, befürchtet weitreichende Einschränkungen durch die geplante Gesetzesnovelle.

Die Aktivisten werfen der sächsischen Landesregierung vor, mit dem Gesetzesentwurf einen Pauschalverdacht gegenüber Bürgern zu etablieren. „Nicht mehr das konkret gefährliche Verhalten steht im Zentrum, sondern die Einschätzung zukünftiger Gefährlichkeit“, so die Kritik. Dies untergrabe das grundlegende Prinzip der Unschuldsvermutung und stelle eine bedenkliche Entwicklung dar.

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Umstrittene Überwachungstechnologien im Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf sieht mehrere umstrittene Maßnahmen vor:

  • Einsatz automatisierter Datenanalyse mit Hilfe künstlicher Intelligenz
  • Intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten zur Erkennung von Bewegungsmustern
  • Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) unter Richtervorbehalt, die auch verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp umfasst
  • Automatisierte Kennzeichenerkennung zur Ermittlung gestohlener Fahrzeuge
  • Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) als reguläres Einsatzmittel

Die Polizei soll demnach umfangreiche Befugnisse zur Verwendung moderner IT-Systeme bei der Auswertung großer Datenmengen erhalten. Besonders die KI-gestützte Videoüberwachung soll Gefahren und mögliche Straftaten auf Basis von Bewegungsmustern erkennen können.

Regierung verteidigt Gesetzesentwurf als zeitgemäß

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) verteidigt den Gesetzesentwurf nach dessen Verabschiedung durch das Kabinett. Man befinde sich damit „auf der Höhe der Zeit“ und erfülle gleichzeitig die Anforderungen des Verfassungsrechts, so der Minister. Schuster rechnet damit, dass das Gesetz bis Ende Juni vom sächsischen Landtag beschlossen werden kann.

Das Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“ bleibt jedoch bei seiner kritischen Haltung und warnt vor den langfristigen Konsequenzen des Gesetzes. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen würden nicht nur die Privatsphäre der Bürger massiv einschränken, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung nachhaltig beschädigen.

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