BSW-Fraktionschef Augsten positioniert sich klar gegen AfD-Verbotsverfahren
In Thüringen hat sich ein politischer Disput um die Frage von Parteiverbotsverfahren gegen AfD-Landesverbände entwickelt. Der BSW-Fraktionschef Frank Augsten äußerte im Thüringer Landtag in Erfurt deutliche Kritik an den Überlegungen von Innenminister Georg Maier von der SPD.
Augsten: "Ich habe ein Störgefühl"
Frank Augsten begründete seine Ablehnung eines Verbotsverfahrens mit dem hohen Zuspruch, den die AfD in der Gesellschaft genieße. "Ich habe einfach ein Störgefühl, eine Partei zu verbieten, die so einen hohen Zuspruch genießt in der Gesellschaft", erklärte der BSW-Politiker. Das Thema werde innerhalb seiner Fraktion kontrovers diskutiert, doch er persönlich folge dem Vorschlag von Innenminister Maier nicht.
Augsten warf Maier vor, mit seiner Initiative einen "Alleingang" zu unternehmen. Er mutmaßte, dass der SPD-Chef in Thüringen das Thema für sich als politischen Markenkern sehe und damit eigene Interessen verfolge.
Maiers Position: Verfassungsfeindlichkeit der AfD
Innenminister Georg Maier hatte zuvor dem Redaktionsnetzwerk Deutschland seine Position deutlich gemacht. Trotz der Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das eine vorläufige Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch untersagt hatte, bleibt Maier bei seiner Überzeugung.
"Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten", betonte der SPD-Politiker. Er verwies dabei besonders auf den Thüringer AfD-Landesverband, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung bereits rechtskräftig ist.
Rechtliche Prüfung gefordert
Maier forderte eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht: "Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden." Der Innenminister hält deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich und notwendig.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in seiner Eil-Entscheidung verfügt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln darf. Die Behörde darf die Partei öffentlich auch nicht entsprechend bezeichnen. Die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus und wird mit Spannung erwartet.
Politische Spannungen in Thüringen
Der Konflikt zwischen BSW und SPD in Thüringen zeigt die unterschiedlichen Herangehensweisen im Umgang mit der AfD. Während Innenminister Maier auf rechtliche Instrumente setzt, bevorzugt BSW-Fraktionschef Augsten einen anderen politischen Umgang mit der Partei. Diese Differenzen könnten die Zusammenarbeit in der Thüringer Landespolitik beeinflussen und spiegeln die bundesweite Debatte über den Umgang mit der AfD wider.



