Cannabis-Legalisierung nach zwei Jahren: Thüringer Bilanz aus Suchthilfe, Kliniken und Justiz
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit in Deutschland erlaubt. Zwei Jahre später ziehen Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und die Justiz in Thüringen eine umfassende Bilanz dieser gesellschaftlichen Veränderung.
Entwicklung in der Suchthilfe und Prävention
In der Suchthilfe hat die Teillegalisierung bislang nicht zu einem höheren Bedarf an Unterstützung geführt, wie Sarah Kornmann, Koordinatorin der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen, betont. Nach aktuellen Daten gab es weder einen sprunghaften Anstieg des Konsums noch mehr problematischen Konsum bei Jugendlichen. Allerdings sind wirklich belastbare Aussagen erst mittel- bis langfristig möglich, da sich Suchterkrankungen oft über Jahre entwickeln.
Kornmann weist auf kritische Punkte hin: Die einfache Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis über Online-Rezepte sei problematisch und müsse adressiert werden. Zudem brauche es eine verlässliche Finanzierung von Suchthilfe und Prävention, da Investitionen in Prävention langfristig gesellschaftliche Mehrkosten einsparen könnten.
Kliniken und medizinische Perspektiven
Die Uniklinik in Jena verzeichnet einen erhöhten Therapiebedarf bei Drogensuchterkrankungen, auch in Bezug auf Cannabis. Martin Walter, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, erklärt, dass teils erhöhter Konsum in einzelnen Patientengruppen festgestellt wurde. Ob dies auf die Teillegalisierung oder einen länger anhaltenden Trend zurückzuführen ist, lässt sich jedoch nicht eindeutig unterscheiden. Grundsätzlich werde Suchttherapie weiterhin zu selten und zu spät in Anspruch genommen.
Am Helios Klinikum in Erfurt ist bislang kein klarer Trend erkennbar, der die Teillegalisierung mit einem erhöhten Behandlungsbedarf verbindet. Mediziner warnen jedoch vor Risiken: Cannabis kann bei regelmäßigem oder hoch dosiertem Konsum psychische Erkrankungen begünstigen oder verstärken, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, deren Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet.
Walter berichtet von einem gestiegenen Aufklärungsbedarf in dieser Altersgruppe. Oft werde Cannabis-Konsum erst als Nebenbefund in Untersuchungen entdeckt, was große Bedeutung für die Behandlung habe. „Es kommt nicht selten vor, dass man einem jungen Patienten sagen muss: Diese Psychotherapie und gleichzeitig Cannabis rauchen, das kann nicht funktionieren, da ist auch ein Joint am Tag zu viel“, so Walter.
Anbauvereinigungen und regulatorische Herausforderungen
In Thüringen haben sich an etlichen Orten wie Erfurt, Weimar, Jena und Hildburghausen Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs, gebildet. Diese ermöglichen den gemeinschaftlichen Anbau und die Abgabe von Cannabis unter strengen Vorgaben an Mitglieder. Sarah Kornmann lobt die Struktur in Thüringen: Die Clubs stehen in engem Kontakt mit der Suchthilfe und legen großen Wert auf Qualitätssicherung.
Friedemann Söffing vom Cannabis Social Club in Weimar betont den Erfolg: „Wir geben an 150 Mitglieder ab. Das sind 150 Menschen, die nicht mehr auf den Schwarzmarkt angewiesen sind.“ Gleichzeitig gibt es jedoch Reibereien mit Behörden. Clubs in Erfurt und Weimar haben die Abgabe vorübergehend eingestellt und planen Klagen gegen neue Vorgaben des Landes, die strengere Prüfauflagen für jede Charge vorsehen. Diese seien für ehrenamtlich organisierte Vereine kaum erfüllbar.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum verteidigt die Maßnahmen als notwendig für den Gesundheitsschutz der Konsumenten. Seit Mitte März wurden entsprechende Änderungsbescheide an die Anbauvereinigungen versandt.
Justizielle Auswirkungen und Altfälle
Seit der Legalisierung dürfen Erwachsene 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Dies sollte dazu führen, dass Staatsanwaltschaften Kleinstdelikte nicht mehr verfolgen müssen. Gleichzeitig wurde eine Amnestieregelung eingeführt, die die Überprüfung alter Fälle auf Strafbarkeit nach neuem Recht erforderte.
Diese Altfälle sind inzwischen abgearbeitet, wie die Staatsanwaltschaften in Erfurt, Gera und Meiningen mitteilten. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen reagierte nicht auf Anfragen. Konkrete Vergleichszahlen zur Verringerung neu erfasster Delikte liegen nicht vor, jedoch wird aus Erfurt vermehrt von Feststellungen illegaler Cannabisplantagen berichtet.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft in Gera hat sich der Einstieg in größere Verfahren gegen Dealer erschwert, da weniger Verfahren gegen Konsumenten vorliegen. Zudem sei es für Dealer leichter geworden, Cannabis zu verkaufen, insbesondere wenn sie nur die erlaubte Menge mit sich führen.



