Thüringer Garagenverordnung: So viel Kraftstoff darf gelagert werden
Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine temporäre Senkung der Energiesteuer für Diesel und Benzin über zwei Monate, um die aktuell hohen Spritpreise zu drücken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte bei einer Pressekonferenz, dass nach dieser Frist automatisch wieder der ursprüngliche Steuersatz gelten wird, was zu erneuten Preissteigerungen führen könnte.
Drohen nun Hamsterkäufe in Thüringen?
Experten raten eindringlich von Hamsterkäufen ab. Marcel Schauffler vom TÜV Thüringen erklärt: „Das private Einlagern von Benzin oder Diesel ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch empfehlenswert.“ Die Unsicherheit über zukünftige Preisentwicklungen und potenzielle Gefahren sprechen gegen größere private Vorräte.
Was die Thüringer Garagenverordnung erlaubt
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kraftstofflagerung in Thüringen sind klar definiert:
- Kleingaragen (bis 100 m² Nutzfläche): Bis zu 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin in geeigneten Behältern
- Mittelgaragen (100-1000 m²): Keine Lagerung brennbarer Stoffe außerhalb von Fahrzeugen
- Großgaragen (über 1000 m²): Keine Lagerung brennbarer Stoffe außerhalb von Fahrzeugen
Der TÜV Thüringen weist darauf hin, dass Diesel aufgrund seiner geringeren Entflammbarkeit in größeren Mengen gelagert werden darf als Benzin.
Warum Experten von privaten Vorräten abraten
Marcel Schauffler nennt mehrere Gründe gegen private Kraftstofflagerungen:
- Wirtschaftliche Unsicherheit: Niemand kann vorhersagen, ob die Preise nach der Steuererleichterung tatsächlich steigen oder vielleicht sogar sinken werden
- Geringes Sparpotenzial: Langfristig bieten private Vorräte keine wesentlichen Einsparmöglichkeiten
- Sicherheitsrisiken: Bei falscher Handhabung können giftige Dämpfe entstehen oder explosive Luftgemische
Richtige Lagerung: Das ist zu beachten
Für die sichere Aufbewahrung von Kraftstoffen gelten strenge Vorschriften:
- Nur zugelassene Reservekraftstoff-Kanister (RKK) mit entsprechender Zulassung und Flammsymbol verwenden
- Kanister müssen luftdicht und bruchsicher sein
- Kunststoffkanister sind oft nicht vollständig luftdicht, was die Kraftstoffqualität beeinträchtigen kann
- Mieter sollten ihre Hausordnung prüfen – viele Vermieter verbieten die Lagerung aus Brandschutzgründen
Fazit: Trotz der geplanten Steuersenkung und möglicher späterer Preissteigerungen raten Experten von privaten Kraftstoffvorräten ab. Die Thüringer Garagenverordnung erlaubt zwar begrenzte Mengen, doch die Risiken und der begrenzte wirtschaftliche Nutzen überwiegen die potenziellen Vorteile.



