Strafbefehl gegen Ex-Linken-Politiker in Thüringen wegen Kinderpornografie-Besitzes
Ex-Linken-Politiker in Thüringen: Strafbefehl wegen Kinderpornografie

Strafbefehl gegen früheren Linken-Politiker in Thüringen erlassen

Gegen einen ehemaligen Landtagsabgeordneten der Thüringer Linken ist ein Strafbefehl wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte erlassen worden. Das Amtsgericht Stadtroda verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Ex-Politiker 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die sich für den Kinderschutz engagiert.

Ermittlungen und Funde

Ermittler hatten bei Durchsuchungen mehr als 3900 illegale Dateien auf den Datenträgern des Mannes entdeckt. Diese Datenträger wurden sichergestellt und einbehalten. Der Fall war bereits 2024 mitten im Landtagswahlkampf bekannt geworden, woraufhin der Abgeordnete sein Mandat niederlegte und nicht mehr auf der Kandidatenliste der Partei stand.

Reaktion der Partei

Der Landesverband der Linken in Thüringen fordert den ehemaligen Mandatsträger zum sofortigen Austritt aus der Partei auf. „Für die Linke ist ein solches Verhalten mit unseren Werten unvereinbar“, teilte der Verband mit. Sollte der Mann nicht freiwillig austreten, würden die erforderlichen Schritte bis hin zu einem Parteiausschluss eingeleitet. Der Pressesprecher des Landesverbandes, Kai Budler, betonte, dass der Ex-Abgeordnete seit Bekanntwerden der Vorwürfe nicht mehr am Parteileben teilgenommen habe.

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Bewährungsauflagen und Stellungnahme

Für eine Dauer von zwei Jahren gelten für den Verurteilten nun Bewährungsauflagen. Er muss unter anderem jeden Wohnungs- oder Aufenthaltswechsel dem Gericht mitteilen. Der ehemalige Politiker erklärte, den Strafbefehl zu akzeptieren, um den Prozess zu beenden. „Am Ende bleibt mir nur, mich bei allen Freunden, Bekannten und bisherigen Wegbegleitern zu entschuldigen für diesen großen Fehler“, sagte er.

Politische und rechtliche Konsequenzen

Die Vorsitzenden des Thüringer Landesverbandes der Linken, Katja Maurer und Ralf Plötner, wiesen darauf hin, dass der Vorgang zeige, „dass der Rechtsstaat ohne Ansehen von Amt, gesellschaftlicher Stellung oder politischer Funktion handeln muss, sobald ein entsprechender Verdacht vorliegt“. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die konsequente Verfolgung entsprechender Straftaten hätten höchste Priorität. Die Ermittlungen und das gerichtliche Verfahren unterstreichen die Bedeutung einer unabhängigen Justiz in solchen Fällen.

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