Korkengeld in Thüringen: Traditionelle Servicepauschale bei Festen
In Thüringer Gaststätten ist es eine absolute Seltenheit, dass Gäste eigenen Wein mitbringen. Deutlich verbreiteter sind hingegen andere Formen des sogenannten Korkengeldes, wie Experten des Thüringer Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga erläutern. Diese Praxis bezieht sich vor allem auf größere Feierlichkeiten und Veranstaltungen.
Beliebt bei Hochzeiten und Familienfesten
„In Thüringen gibt es das schon immer“, betont Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Thüringen. Insbesondere bei Hochzeiten, Geburtstagen oder Jugendweihen auf dem Land sei es üblich, dass Gastgeber Kuchen, Getränke oder andere Lebensmittel selbst organisieren. Der Gastronom stellt in solchen Fällen Räumlichkeiten, Personal und Gedecke zur Verfügung und berechnet dafür eine Servicepauschale.
Die Bezeichnungen für diese Pauschale variieren regional und betrieblich. Neben dem Begriff Korkengeld sind auch Bezeichnungen wie Gabelgeld oder Gedeckgeld geläufig. Diese Praxis ermöglicht es Feiernden, eigene Speisen und Getränke mitzubringen, während der Wirt für die Infrastruktur und den Service sorgt.
Besondere Bedeutung für Winzer und Brauereien
Auch Winzer oder Brauereien nutzen das Korkengeld-Modell regelmäßig bei ihren Festen. „Gerade Familienbetriebe bevorzugen auf der eigenen Feier auch den eigenen Wein“, bestätigt Andreas Clauß vom Thüringer Weingut Bad Sulza. Allerdings beobachten Experten einen Rückgang dieser Praxis, vermutlich aufgrund des inzwischen flächendeckend guten und flexiblen Weinangebots in der Gastronomie.
Wer eine Feier plant, sollte den Kostenfaktor Korkengeld unbedingt berücksichtigen und sich im Vorfeld mit dem Wirt abstimmen. „Immerhin hat auch der Gastronom Aufwendungen, die Kosten verursachen und sich am Ende rechnen müssen“, erklärt Ellinger. Zudem trägt der Wirt die Verantwortung für Hygienebestimmungen und andere gesetzliche Auflagen.
Kein Recht auf Selbstversorgung
Ein Anrecht auf Selbstversorgung gibt es in Thüringer Gaststätten nicht. „Der Wirt hat immer das Hausrecht und kann selbst festlegen, welche Rahmenbedingungen gelten“, stellt Ellinger klar. Es sei daher ratsam, alle Kosten und Vereinbarungen möglichst genau im Voraus vertraglich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Anders als im englischsprachigen Raum, wo einzelne Gäste manchmal eigene Getränke mitbringen, ist diese Praxis in Thüringen laut Dehoga absolut unüblich. Eine der wenigen Ausnahmen bildet das Restaurant „Mijou“ in Erfurt, das libysche Spezialitäten anbietet.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Weil das Lokal selbst keine alkoholischen Getränke führt, ermöglicht es Gästen das Mitbringen von Wein gegen ein Korkgeld. Im Durchschnitt nutzen etwa einmal im Monat Gäste diese Möglichkeit. In Thüringen bleibt dieses Modell jedoch eine große Ausnahme, während das Korkengeld bei Festen weiterhin eine etablierte Tradition darstellt.



