Gerichtsurteil: Thüringen muss über AfD-Bewerber für Behördenstelle neu entscheiden
Thüringen muss über AfD-Bewerber für Behördenstelle neu entscheiden

Arbeitsgericht Erfurt verpflichtet Freistaat zu erneuter Entscheidung über AfD-Bewerber

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Arbeitsgericht Erfurt den Freistaat Thüringen dazu verpflichtet, die Bewerbung eines AfD-Mitglieds um eine Stelle im Landesverwaltungsamt erneut zu prüfen. Das Gericht erkannte zwar berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes an, monierte jedoch gravierende Verfahrensfehler bei der ursprünglichen Ablehnung.

Verfahrensfehler führen zu Teilerfolg für AfD-Mitglied

Der Kläger, der auch für die AfD in einem Kreistag sitzt, hatte sich im Juli 2024 auf eine Position im Landesverwaltungsamt beworben und zunächst eine Zusage erhalten. Bei der Klärung der Vertragsdetails erfuhr er jedoch im Oktober 2024, dass das Innenministerium nach einer Überprüfung seine Einstellung aufgrund seiner Parteizugehörigkeit ablehnte. Dagegen ging der Mann juristisch vor und erzielte nun einen Teilerfolg.

Das Gericht stellte klar: „Der Freistaat Thüringen durfte die Absage nicht allein auf die Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers stützen, ohne diesen vorher mit diesen Zweifeln zu konfrontieren, um ihm die Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu positionieren und sie gegebenenfalls auszuräumen.“ Diese Verfahrensverletzung macht eine Wiederholung der Auswahlentscheidung notwendig.

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Zweifel an Verfassungstreue bleiben bestehen

Gleichzeitig betonte das Arbeitsgericht, dass die Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers gerechtfertigt seien. „Für diese Zweifel genüge zunächst, dass der Landesverband Thüringen der Partei AfD durch das Amt für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde“, hieß es in der Gerichtsmitteilung. Der Kläger habe im Verfahren nicht nachweisen können, diese Bedenken auszuräumen.

In anderen Punkten blieb der Mann mit seiner Klage erfolglos. Das Gericht verneinte einen Anspruch auf Einstellung in die Behördenstelle und wies die Behauptung zurück, bereits ein Arbeitsvertrag sei zustande gekommen. Über mögliche Schadenersatzansprüche – der Mann hatte angegeben, im Vertrauen auf die Zusage seinen Arbeitsvertrag in einer Pflegeeinrichtung beendet zu haben – wird das Verfahren fortgesetzt.

Rechtsmittel möglich, Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil vom 20. Februar 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung können sowohl der Freistaat Thüringen als auch der Kläger Rechtsmittel einlegen. Die fortlaufende juristische Auseinandersetzung unterstreicht die komplexen Fragen, die sich aus der Bewerbung von AfD-Mitgliedern um öffentliche Ämter ergeben.

Dieser Fall wirft grundsätzliche Fragen auf:

  • Wie sind verfassungsrechtliche Bedenken bei Bewerbungsverfahren zu handhaben?
  • Welche prozessualen Rechte stehen Bewerbern mit umstrittener Parteizugehörigkeit zu?
  • Inwieweit beeinflusst die Einstufung einer Partei durch den Verfassungsschutz Einzelentscheidungen?

Die erneute Entscheidung des Freistaats wird nun unter Beachtung der gerichtlichen Vorgaben erfolgen müssen, wobei die Zweifel an der Verfassungstreue weiterhin eine zentrale Rolle spielen werden.

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