Thüringen will Mieter vor unseriösen Vermietern schützen
Kein warmes Wasser, keine funktionierende Heizung – in Thüringen sollen Mieter künftig besser vor Vermietern geschützt werden, die die Vorauszahlungen ihrer Mieter nicht an die Versorgungsunternehmen weitergeben. Das Thüringer Justizministerium plant eine Bundesratsinitiative, um gegen solche Praktiken vorzugehen. Hintergrund sind mehrere Fälle, in denen Mietern in verschiedenen Kommunen unverschuldet die Heizung abgestellt wurde, obwohl sie ihre Zahlungen pünktlich geleistet hatten.
Neuer Straftatbestand geplant
Justizministerin Beate Meißner (CDU) kündigte an, dass ein neuer Straftatbestand eingeführt werden soll. Dieser soll die vorsätzliche zweckwidrige Verwendung oder das pflichtwidrige Zurückhalten von Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter unter Strafe stellen. Eine Entscheidung der Landesregierung zu einem Entschließungsantrag für den Bundesrat wird für Ende April erwartet. „Wir beobachten die zunehmende Problematik, dass Vermieter vereinnahmte Vorauszahlungen für Betriebskosten – insbesondere für Wärme- und Wasserversorgung – nicht an die zuständigen Versorgungsunternehmen weiterleiten“, erklärte Meißner.
Folgen für betroffene Mieter
In der Folge kommt es immer wieder zu Versorgungssperren, obwohl die Mieter ihren Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen sind. Da der Vermieter der Vertragspartner der Versorger ist, trifft die Sperre die Mieter unverschuldet. „Wärme und Wasser gehören zur elementaren Daseinsvorsorge. Es ist nicht hinnehmbar, dass Mieterinnen und Mieter trotz pünktlicher Zahlungen von solchen grundlegenden Leistungen abgeschnitten werden“, betonte die Ministerin. Die tatsächlichen Folgen reichen weit über bloße Vermögensnachteile hinaus und berühren elementare Voraussetzungen menschenwürdigen Wohnens.
Abschreckung durch Strafrecht
Auf Bundesebene werden bereits zivilrechtliche Maßnahmen geprüft, wie Informationsrechte, Aufrechnungsmöglichkeiten oder der direkte Abschluss von Versorgungsverträgen durch Mieter. Meißner hält dies jedoch nicht für ausreichend. „Eine strafrechtliche Sanktionierung soll hier auch präventiv und abschreckend wirken.“ Thüringen will mit seiner Initiative erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, eine entsprechende strafrechtliche Regelung zu schaffen. Ausgenommen von der Strafbarkeit bleiben wirtschaftliche Notlagen der Vermieter sowie Notverwendungen zum Schutz der Mietsache.
Konkrete Fälle in Thüringen
In der Vergangenheit kam es unter anderem in Hartmannsdorf, Bad Sulza und Gera zu solchen Vorfällen. Mieter hatten ihre Mieten inklusive aller Nebenkosten pünktlich gezahlt, aber die Zahlungen für Wasser und Heizung wurden mutmaßlich nicht an die Versorger weitergeleitet. Einem Teil der Mieter wurde die Heizung abgestellt. In Bad Sulza musste die Stadt sogar Heizlüfter anschaffen, damit die betroffenen Mieter nicht in ihren Wohnungen frieren mussten. Die Linke hatte im Landtag einen Härtefonds gefordert, um Landesgeld zur Unterstützung von Mietern in Notlagen einzusetzen, fand jedoch keine Unterstützung aller anderen Fraktionen – auch aufgrund rechtlicher Bedenken.
Ausblick und politische Diskussion
Die geplante Bundesratsinitiative markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen unseriöse Vermieterpraktiken. Sie soll nicht nur rechtliche Lücken schließen, sondern auch ein deutliches Signal an Vermieter senden, dass die zweckwidrige Verwendung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht toleriert wird. Die Diskussion im Thüringer Landtag hat bereits gezeigt, dass das Thema auf breites Interesse stößt, auch wenn nicht alle Vorschläge wie der Härtefonds auf Zustimmung trafen. Mit der strafrechtlichen Regelung hofft die Landesregierung, Mieter besser zu schützen und die Wohnqualität in Thüringen zu verbessern.



