Vogelgrippe in Thüringen: Drei Geflügelhaltungen betroffen - Überwachungszone wird erweitert
Vogelgrippe in Thüringen: Drei Betriebe betroffen

Vogelgrippe in Thüringen: Drei Geflügelhaltungen betroffen - Überwachungszone wird erweitert

Mit dem beginnenden Frühjahrsvogelzug erhöht sich das Risiko einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, deutlich. In Thüringen ist besondere Vorsicht geboten, nachdem die hochansteckende Tierseuche nun zwei weitere Geflügelhaltungen in der Region erfasst hat.

Weitere Ausbrüche in Agrarbetrieben

Gut eine Woche nach dem ersten Ausbruch in einer Putenmast im Kyffhäuserkreis hat das Virus H5N1 zwei zusätzliche Bestände befallen. Betroffen sind ein Agrarbetrieb mit 70 Hühnern sowie ein Kleinbestand mit insgesamt acht Haushühnern. Das Thüringer Gesundheitsministerium bestätigte, dass in beiden Fällen das hochansteckende H5N1-Virus nachgewiesen wurde. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden alle Tiere unter amtlicher Aufsicht getötet.

Erweiterung der Überwachungszone erforderlich

Beide neu betroffenen Betriebe liegen innerhalb der Überwachungszone, die nach dem ersten Nachweis in dem Putenmastbetrieb mit 10.500 Tieren eingerichtet worden war. Diese Tiere waren in der vergangenen Woche ebenfalls gekeult worden. Die aktuelle Überwachungszone umfasst Teile des Kyffhäuserkreises und des angrenzenden Landkreises Sömmerda. In diesem Gebiet gelten strenge Auflagen:

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  • Hühner, Puten, Gänse und Enten dürfen nur noch im Stall gehalten werden.
  • Ein Transportverbot für Federvieh und Geflügelprodukte ist in Kraft.

Nach den jüngsten Ausbrüchen muss die Zone nun bis in den Landkreis Nordhausen und das benachbarte Sachsen-Anhalt erweitert werden, wie das Ministerium mitteilte.

Landesweite Risikoerhöhung und Wildvögel

Landesweit hat sich das Geflügelpest-Risiko in den letzten Wochen deutlich erhöht. Besonders bei Wildvögeln steigen die Nachweise des H5N1-Virus wieder an. Seit Beginn des Jahres wurden bereits 34 Wildvögel positiv getestet. Das Ministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten und bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Vergangenheit und Auswirkungen der Geflügelpest

Im vergangenen Herbst hatte die Geflügelpest in Thüringen bereits erhebliche Auswirkungen. Unter anderem grassierte die Seuche unter Kranichen am Stausee Kelbra, wo Hunderte Tiere verendeten. Mehrere Geflügelbetriebe waren ebenfalls betroffen, was zeitweise zu einer Stallpflicht für Geflügel in weiten Teilen des Freistaats führte. Die Geflügelpest ist für viele Vogelarten hochansteckend und führt bei infizierten Tieren rasch zum Tod, was die Notwendigkeit strikter Maßnahmen unterstreicht.

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