Sportgericht weist Bayern-Einspruch ab: Díaz-Sperre bleibt bestehen
Bayern-Einspruch abgewiesen: Díaz-Sperre bleibt

Sportgericht bestätigt Entscheidung: Díaz muss pausieren

Die Hoffnungen des FC Bayern München sind zerschlagen. Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des Rekordmeisters gegen die Gelb‑Rote Karte von Stürmer Luis Díaz (29) aus dem Bundesliga-Spiel bei Bayer Leverkusen (1:1) am vergangenen Samstag abgelehnt. Die damit verbundene Sperre für ein Meisterschaftsspiel bleibt somit in vollem Umfang bestehen.

Umstrittene Szene in Leverkusen

In der 84. Minute der Partie in Leverkusen sah Díaz nach einer umstrittenen Aktion im Strafraum die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Christian Dingert (45). Der kolumbianische Nationalspieler war nach einem Sprint in den Strafraum zu Fall gekommen, ohne dass ein erkennbarer Kontakt mit Leverkusens Torhüter stattgefunden hatte. Dingert wertete dies als unsportliche Schwalbe und zeigte die zweite Gelbe Karte, was zur sofortigen Platzverweisung führte.

Der FC Bayern legte umgehend Einspruch gegen diese Entscheidung und die daraus resultierende Sperre ein. Die Münchner argumentierten, die Entscheidung sei fehlerhaft. Doch das Sportgericht unter Vorsitz von Stephan Oberholz wies den Protest nun im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurück.

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Begründung des Sportgerichts

Stephan Oberholz erläuterte die Entscheidung detailliert: „Schiedsrichter Dingert hat angegeben, dass er wahrgenommen habe, Spieler Díaz sei beim Sprint in den Strafraum ohne Einwirkung des Leverkusener Torwartes abgehoben. Dies bewertete er als unsportliche Schwalbe.“ Oberholz räumte zwar ein, dass Dingert den späteren Treffer am Fuß des Spielers erst nach Sichtung der Videoaufnahmen nach dem Spiel bemerkt habe. „Aber auch unter Berücksichtigung dessen hätte Spieler Díaz zuvor den Kontakt gesucht und gefunden. Daher war die Entscheidung nicht komplett falsch.“

Der Vorsitzende betonte zudem den rechtlichen Rahmen: „Dass die Entscheidung unter Berücksichtigung der Fernsehbilder wahrscheinlich anders ausgefallen wäre, ist für die sportgerichtliche Wertung nicht erheblich. Entscheidend ist, dass es sich um eine Tatsachenentscheidung handelt, die nur korrigiert werden kann, wenn sie gravierend, offenkundig und ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist. Dies ist hier nicht der Fall.“

Schiedsrichter räumt Härte ein

Interessanterweise hatte Schiedsrichter Christian Dingert selbst nach dem Spiel gegenüber Medien eingeräumt, dass die zweite Gelbe Karte nach Ansicht der TV-Bilder zu hart gewesen sei: „Wenn ich jetzt die Bilder sehe, ist es kein Elfmeter, das ist mal klar. Gelb-Rot ist sehr hart, das würde ich jetzt nicht mehr so geben.“ Diese Aussage ändert jedoch nichts an der rechtlichen Bewertung des Sportgerichts, das sich strikt an die Regularien hält.

Für den FC Bayern bedeutet die Entscheidung einen weiteren Rückschlag in der Meisterschafts-Endphase. Díaz wird im nächsten Bundesliga-Spiel fehlen, was die personellen Optionen von Trainer und Team einschränkt. Die Münchner müssen nun ohne den offensivstarken Kolumbianer auskommen, was die taktischen Planungen beeinflussen wird.

Die Szene in Leverkusen und die anschließende sportgerichtliche Behandlung werfen erneut Fragen zur Anwendung der Video-Assistenten-Technologie und zur Bewertung von Schwalben im modernen Fußball auf. Während das Sportgericht seine Entscheidung als rechtlich korrekt verteidigt, bleibt die Diskussion über die Grenzen von Schiedsrichterentscheidungen und deren Überprüfbarkeit weiterhin aktuell.

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