Punktabzug für Bayern II: BFV bestraft Münchner wegen Pyrotechnik-Vorfällen
Bayern II verliert Punkt wegen Pyrotechnik der Fans

Punktabzug für Bayern II: BFV bestraft Münchner wegen wiederholter Pyrotechnik-Vorfälle

Die zweite Mannschaft des FC Bayern München muss in der Regionalliga Bayern einen Punktabzug hinnehmen. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat diese disziplinarische Maßnahme am Mittwoch bekannt gegeben und zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro verhängt. Der Grund für die Sanktionen sind wiederholte Verstöße gegen die Platzdisziplin durch den Einsatz von Pyrotechnik durch Anhänger der Bayern.

Konkreter Vorfall gegen Wacker Burghausen

Laut dem BFV haben Fans der Bayern-Reserve in der Partie gegen Wacker Burghausen Anfang Dezember zum bereits zehnten Mal in der laufenden Saison gegen die geltenden Regeln verstoßen. Dabei wurden pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, was nicht nur gegen die Vorschriften verstieß, sondern auch Spieler auf dem Feld akut gefährdete. Die Begegnung musste aufgrund der Vorfälle sogar zwischenzeitlich unterbrochen werden.

Durch den Punktverlust rutscht Bayern II in der Tabelle der Regionalliga Bayern vom sechsten auf den siebten Platz ab. Der Rückstand auf den aktuellen Tabellenführer, die zweite Mannschaft des 1. FC Nürnberg, beträgt nun 17 Punkte. Die sportliche Auswirkung ist somit deutlich spürbar für das Team aus München.

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Möglichkeit zur Rücknahme der Sanktionen

Der BFV hat jedoch eine Möglichkeit zur Milderung der Strafen eingeräumt. Sollte es dem FC Bayern gelingen, einen oder mehrere der Täter ausfindig zu machen und dies entsprechend nachzuweisen, könnte der Punktabzug noch rückgängig gemacht werden. Für einen entsprechenden Antrag hat der Verein eine Frist von drei Monaten, die spätestens fünf Wochen vor dem letzten Spieltag endet. Die Regionalliga-Saison in Bayern endet am 16. Mai.

Auch die verhängte Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro könnte reduziert werden, wenn der Verein kooperativ handelt und die Verantwortlichen identifiziert. In diesem Fall beträgt die Antragsfrist ein Jahr ab der Bekanntgabe der Strafe. Diese Regelungen sollen Vereine dazu anhalten, aktiv gegen solche Vorfälle vorzugehen und die Sicherheit im Stadion zu gewährleisten.

Wiederholte Verstöße und Konsequenzen

Der aktuelle Vorfall markiert bereits den zehnten Verstoß gegen die Platzdisziplin in dieser Saison durch Fans von Bayern II. Der BFV betont, dass solche Vorkommnisse nicht nur die Spielabläufe stören, sondern auch ernsthafte Sicherheitsrisiken darstellen. Die Unterbrechung des Spiels gegen Burghausen unterstreicht die praktischen Auswirkungen solcher Aktionen.

Der FC Bayern München muss nun abwägen, wie er mit der Situation umgeht. Die Identifizierung der Täter könnte nicht nur die sportliche Strafe abwenden, sondern auch ein Zeichen setzen, dass der Verein entschlossen gegen solche Verhaltensweisen vorgeht. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Münchner die Möglichkeit zur Rücknahme der Sanktionen nutzen können.

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