DFB-Sportgericht verhandelt über Dzeko-Sperre nach Schalke-Einspruch
Der FC Schalke 04 hat erfolgreich Einspruch gegen die Zwei-Spiele-Sperre für seinen Torjäger Edin Dzeko eingelegt, woraufhin das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes eine mündliche Verhandlung anberaumt hat. Am Donnerstag um 12.30 Uhr tritt das Gremium unter dem Vorsitz von Stephan Oberholz am DFB-Campus zusammen, um über das angemessene Strafmaß für den bosnischen Mittelstürmer zu entscheiden.
Hintergrund der Roten Karte und Sperre
Edin Dzeko war beim 2:2-Unentschieden gegen Hannover 96 am vergangenen Sonntag wegen rohen Spiels des Feldes verwiesen worden. Im Anschluss wurde er im Einzelrichterverfahren zu einer Sperre von zwei Partien verurteilt. Der Vorfall ereignete sich, als Dzeko den Hannoveraner Husseyn Chakroun mit einem hohen Fuß traf, was zur sofortigen Roten Karte führte.
Schalkes Sportvorstand Frank Baumann begründete den Einspruch damit, dass eine Sperre für zwei Spiele aus Sicht des Vereins zu hoch sei. „Wir sind der Überzeugung, dass Dzeko kein Foul begangen hat, das die Gesundheit des Gegenspielers rücksichtslos gefährdete“, so Baumann. Der Verein widerspricht damit der Darstellung des DFB im Einzelrichterurteil.
Auswirkungen auf kommende Spiele
Unabhängig vom Ausgang der Berufungsverhandlung wird Edin Dzeko, der erst kürzlich seinen 40. Geburtstag feierte, im wichtigen Zweitliga-Topspiel am Samstagabend gegen den Verfolger Darmstadt 98 fehlen. Sollte der Einspruch von Schalke 04 erfolgreich sein, könnte der sechsmalige Torschütze der aktuellen Saison bereits eine Woche später im Heimspiel gegen den Karlsruher SC wieder mitwirken.
Die Entscheidung des Sportgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur die persönliche Karriere von Dzeko, sondern auch die Tabellensituation des Zweitliga-Spitzenreiters beeinflussen könnte. Schalke 04 hofft auf eine Reduzierung der Sperre, um ihren erfolgreichen Stürmer möglichst schnell wieder einsetzen zu können.



