IOC-Chefin Coventry rechtfertigt Ausschluss ukrainischen Skeleton-Fahrers bei Winterspielen
Die Kontroverse um den Ausschluss des ukrainischen Skeleton-Fahrers Wladislaw Heraskewytsch bei den Olympischen Winterspielen hält an. Dennoch verteidigt die Präsidentin des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Kirsty Coventry, das Regelwerk des Komitees nachdrücklich. „Die Regeln sind die Regeln, und ich glaube an diese Regeln. Ich halte diese Richtlinien für sehr gut“, betonte Coventry am Tag nach dem Eklat bei den Skeleton-Wettbewerben in Cortina d'Ampezzo.
Heraskewytsch weigerte sich, Helm mit Kriegsbildern abzulegen
Der ukrainische Athlet war im Disput um seinen Helm, der Bilder von im Krieg gegen Russland getöteten Sportkollegen zeigte, nicht auf Kompromissvorschläge des IOC eingegangen. Diese Weigerung führte dazu, dass der zuständige Weltverband IBSF Heraskewytsch vom olympischen Wettbewerb ausschloss. Coventry hatte in einem ausführlichen Gespräch versucht, den Sportler noch vom Tragen des Kopfschutzes während seiner Rennen abzuhalten.
„Es war ein sehr gutes Gespräch, ein sehr respektvolles Gespräch“, schilderte die 42-jährige IOC-Chefin die Unterredung. Heraskewytsch habe die Position des IOC zwar verstanden, sei aber seiner Sache sehr verpflichtet gewesen. „Leider ändert das nicht die Regeln“, fügte Coventry hinzu und unterstrich damit die Unverrückbarkeit der olympischen Vorschriften.
Regelwerk wurde mit Athleten gemeinsam entwickelt
Bei ihrem Auftritt im Medienzentrum in Mailand verwies Coventry erneut darauf, dass der Regelrahmen für Meinungsäußerungen bei Olympischen Spielen auch von zahlreichen Vertretern der Athletengemeinde mitentwickelt worden sei. Als frühere Vorsitzende der IOC-Athletenkommission war sie maßgeblich an der Neufassung dieser Richtlinien beteiligt.
„Für mich sind die Regeln sehr klar. Die Athleten wollen sich ausdrücken dürfen, aber sie wollen auch geschützt sein und nicht benutzt werden“, erklärte Coventry. Diese Balance zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Sportler sei ein zentrales Anliegen des IOC.
Olympische Charta regelt Meinungsäußerungen streng
Die rechtliche Grundlage bilden dabei zwei Artikel der Olympischen Charta. Allen Athletinnen und Athleten wird in Artikel 40.2 das Recht auf freie Meinungsäußerung zugesichert – jedoch nur im Rahmen der IOC-Wettkampfregeln. Damit gelten Einschränkungen während der Wettbewerbe und bei Siegerehrungen.
Artikel 50.2 präzisiert dies weiter: „In allen olympischen Anlagen, Veranstaltungsorten und anderen Bereichen sind Demonstrationen jeglicher Art sowie politische, religiöse oder rassistische Propaganda verboten.“ Diese klaren Vorgaben sollen nach Ansicht des IOC den friedlichen Charakter der Spiele bewahren und politische Instrumentalisierung verhindern.
Die Entscheidung im Fall Heraskewytsch zeigt, wie das IOC diese Regeln auch in konfliktreichen Situationen durchsetzt. Coventry betonte abschließend, dass trotz des bedauerlichen Ausschlusses das Gespräch mit dem ukrainischen Sportler respektvoll verlaufen sei und die Regeln weiterhin als fair und notwendig angesehen werden.



