Nach Disqualifikation: Ukrainischer Skeletonfahrer klagt vor Sportgerichtshof
Der ukrainische Skeletonfahrer Wladyslaw Heraskewytsch hat seine Drohung wahrgemacht und zieht gegen seine Disqualifikation vom olympischen Wettbewerb vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS. Der 27-jährige Athlet, der bei der WM den vierten Platz belegte, wurde am Donnerstagmorgen aus dem Wettkampf in Cortina d'Ampezzo ausgeschlossen.
Eilantrag mit dringlicher Prüfung
Heraskewytsch beantragt beim CAS die sofortige Aufhebung der Entscheidung des Weltverbandes IBSF. Als einstweilige Maßnahme fordert er die Wiederaufnahme in die Olympischen Winterspiele 2026 oder alternativ die Durchführung eines offiziellen Laufs unter CAS-Aufsicht, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Der Gerichtshof bestätigte, dass bereits ein Einzelschiedsrichter ernannt wurde, der den Fall dringlich prüfen soll.
Es wird zunächst ein sogenannter operativer Beschluss erwartet – ein Urteil ohne ausführliche Begründung. Die Ad-hoc-Kammer des CAS betonte jedoch, dass zum aktuellen Zeitpunkt kein genauer Zeitrahmen für diese operative Entscheidung genannt werden könne. Die Dringlichkeit ist offensichtlich: Die ersten beiden Läufe fanden bereits am Donnerstagmorgen statt, die letzten beiden sind für Freitagabend geplant.
Politische Botschaft als Disqualifikationsgrund
Der Disqualifikation liegt ein Helm mit politischer Botschaft zugrunde. Heraskewytsch hatte beabsichtigt, einen Helm mit Porträts ukrainischer Athleten zu tragen, die im russischen Angriffskrieg ums Leben kamen. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) betrachtet dies als unvereinbar mit der Olympischen Charta bezüglich der Richtlinien zum Ausdruck von Athleten.
Der ukrainische Sportler hatte sowohl dem IOC als auch der IBSF mitgeteilt, dass er den Helm trotz einer entsprechenden Warnung tragen würde. Tatsächlich nutzte er den Helm bereits während der Trainingseinheiten der Winterspiele. In seiner Argumentation vor dem CAS betont Heraskewytsch, dass der Ausschluss unverhältnismäßig sei, nicht durch technische oder sicherheitstechnische Verstöße gestützt werde und ihm einen irreparablen sportlichen Schaden zufüge.
Rasche Verfahrenseinleitung
Die Ad-hoc-Abteilung des Sportgerichtshofs registrierte den Antrag des 27-Jährigen gegen den Internationalen Bob- und Skeletonverband bereits am Donnerstag um 16:30 Uhr. Heraskewytsch hatte diesen Schritt unmittelbar nach seiner Disqualifikation am Morgen angekündigt. Nun liegt der Fall in den Händen der CAS-Richter, die unter erheblichem Zeitdruck arbeiten müssen, um noch vor Abschluss des Wettbewerbs eine Entscheidung zu treffen.



