ARD erhält Unterlassungsaufforderung nach Eisschnelllauf-Bericht - Verband geht in die Offensive
ARD erhält Unterlassungsaufforderung von Eisschnelllauf-Verband

ARD erhält Unterlassungsaufforderung nach Eisschnelllauf-Bericht - Verband geht in die Offensive

Die Auseinandersetzung zwischen der ARD und der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) nimmt eine neue Wendung. Nach einem kritischen Bericht des öffentlich-rechtlichen Senders über vermeintliche Missstände im Verband hat die DESG nun die ARD aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dies bestätigte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Eskalation nach Hausverbot für Journalisten

Die aktuelle Entwicklung folgt auf einen bereits aufsehenerregenden Medientermin, bei dem zwei ARD-Journalisten Hausverbot erhielten. Nun geht der Verband mit rechtlichen Schritten in die Offensive. „Die ARD wird sich dieser Unterlagen selbstverständlich umgehend annehmen und sie kritisch in Abstimmung mit den involvierten Justiziariaten prüfen“, erklärte Balkausky zu der erhaltenen Aufforderung.

Der Konflikt entzündete sich an einem Bericht der ARD-Journalisten Hajo Seppelt und Jörg Mebus zu Beginn der Olympischen Winterspiele. In ihrer Recherche hatten sie verschiedene Vorwürfe gegen den Verband erhoben, die DESG-Präsident Matthias Große jedoch vehement zurückweist.

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Verbandspräsident spricht von „Schmutzkampagne“

In einer emotionalen Reaktion hatte Große am Vortag von einer „Schmutzkampagne“, einem „Hassspiel“ und von „Lügen“ gesprochen. „Wer meinen Verband auf die Schlachtbank führt, mit dem teile ich nur noch den Gerichtssaal“, wetterte der 58-Jährige während einer rund zweieinhalbstündigen Stellungnahme, in der er sich von allen Anschuldigungen distanzierte.

Große berichtete bereits auf der Pressekonferenz, dass seine Anwälte entsprechende Schreiben verschickt hätten. Der entstandene Schaden für die DESG beziffere sich nach seinen Angaben im siebenstelligen Bereich, wobei er nicht näher erläuterte, wodurch dieser konkret entstanden sein soll.

Journalistenverbände kritisieren Vorgehen

Das Hausverbot für die beiden ARD-Journalisten beim Medientermin im Müggelturm stieß unterdessen auf breite Kritik. Sowohl Journalistenverbände als auch politische Vertreter äußerten sich besorgt über dieses Vorgehen, das als Einschränkung der Pressefreiheit gewertet wird.

Die ARD befindet sich nun in der Prüfung der erhaltenen Unterlagen und muss entscheiden, wie sie auf die Forderung des Eisschnelllauf-Verbandes reagieren wird. Der Fall entwickelt sich zu einem exemplarischen Konflikt zwischen Sportverbänden und investigativer Sportberichterstattung in Deutschland.

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