Meta-KI-Training mit Ihren Daten: So widersprechen Sie
Meta-KI-Training: So widersprechen Sie

Düsseldorf/Köln - Alles, was Volljährige bei Instagram oder Facebook öffentlich teilen, kann Meta zum Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) namens Meta AI verwenden - es sei denn, Nutzende haben dem widersprochen oder tun dies noch. Das betrifft Posts, Storys, Kommentare, Bewertungen, Fotos oder auch Videos. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt die Regeln.

Widerspruch für künftige Posts

Wer jetzt widerspricht, kann dies nur noch für künftige Posts tun. Wer bereits bis zum 26. Mai 2025 widersprochen hat, dessen Daten werden beim KI-Training lückenlos ausgeklammert. Wer nach diesem Stichtag widersprochen hat oder jetzt erst widerspricht, schützt nur noch die Beiträge, die nach dem persönlichen Widerspruch entstanden sind oder entstehen. Alles, was vor diesem Zeitpunkt gepostet wurde, kann Meta fürs KI-Training nutzen.

Online-Formulare für Facebook und Instagram

Der Widerspruch erfolgt per Online-Formular - sowohl bei Facebook als auch bei Instagram nur, wenn man angemeldet ist und sich in einem EU-Land aufhält. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der man den jeweiligen Dienst nutzt, ist Pflicht. Das zweite Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung ist nicht erforderlich. Bei erfolgreichem Widerspruch erhält man eine Bestätigungsmail. Falls die Formulare nicht funktionieren, bieten die Verbraucherschützer Schritt-für-Schritt-Anleitungen, wie man von der Profilseite zur Widerspruchsmöglichkeit gelangt.

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WhatsApp-Widerspruch präventiv möglich

Von WhatsApp will Meta eigenen Angaben zufolge bislang keine Daten zum Trainieren von KI verwenden – auch nicht die Inhalte in Chats, die man von Meta AI hat generieren lassen. Trotzdem gibt es bereits ein Widerspruchsformular. Das Unternehmen schreibt: „Interaktionen mit KIs über WhatsApp werden nicht verwendet, um KI bei Meta weiter zu verbessern. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir das klar kommunizieren. Falls du trotzdem jetzt bereits Widerspruch gegen eine solche Verwendung einlegen möchtest, werden wir diesen zum gegebenen Zeitpunkt berücksichtigen.“

Verbot von KI-Training mit Nutzerinhalten 2025 gescheitert

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte im Frühjahr 2025 versucht, Meta das KI-Training mit Nutzerinhalten gerichtlich untersagen zu lassen. Sie begründete ihren Antrag unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Das Oberlandesgericht Köln entschied jedoch, dass Meta Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training von Meta AI verwenden darf (Az. 15 UKl 2/25).

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