Höhere Bußgelder gegen illegalen Müll in Berlin zeigen noch keine nachhaltige Wirkung
Die im November deutlich erhöhten Bußgelder für illegale Müllablagerung in Berlin zeigen bisher noch keine nachhaltige Wirkung. Die Zahl der entsprechenden Anzeigen sei unverändert auf einem hohen Niveau, wie aus den Ordnungsämtern der Bezirke auf dpa-Anfrage verlautete. Für eine wirklich fundierte Einschätzung sei es allerdings noch zu früh, da die neuen Regelungen erst seit kurzem in Kraft sind.
Erste Bußgelder nach neuem Katalog verhängt
Etliche Bezirke haben bereits Bußgelder nach dem neuen Katalog verhängt, wobei nicht alle dieser Verfahren schon rechtskräftig sind. So mussten in Lichtenberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau Menschen 250 Euro berappen, weil sie eine Zigarettenkippe achtlos weggeworfen haben. Für das Geld hätten sie sich rund 25 Schachteln Zigaretten kaufen können. Auch anderer illegaler Müll kann für Verursacher teuer werden: In Lichtenberg etwa wurde eine unerlaubte Abfallablagerung mit 3.000 Euro Bußgeld belegt.
Hauptproblem bleibt die Erfassung auf frischer Tat
Grundsätzlich gehen die bezirklichen Behörden davon aus, dass höhere Bußgelder abschreckende Wirkung haben können. Das Hauptproblem bei der Verfolgung von Müllsündern bleibe jedoch, dass diese auf frischer Tat ertappt werden müssten und das vorhandene Personal nicht rund um die Uhr im Einsatz sein könne. „Zudem erfolgt illegale Müllentsorgung häufig aus Bequemlichkeit oder Unwissen und nicht aufgrund eines rationalen Kosten-Nutzen-Kalküls“, sagte eine Sprecherin des Bezirksamtes Treptow-Köpenick.
Neuer Bußgeldkatalog mit stark gestiegenen Strafen
Der Senat hatte am 4. November den neuen Bußgeldkatalog beschlossen, der kurz darauf in Kraft trat. Die maximal möglichen Bußgelder sind teils stark gestiegen, sodass selbst vermeintlich kleinere Vergehen finanziell richtig wehtun können. Das Bußgeld für weggeworfene Zigarettenkippen, deren giftige Inhaltsstoffe als hochgradig umweltschädigend gelten, wurde zum Beispiel von 80 bis 120 Euro auf 250 bis 3.000 Euro angehoben. Möglich bleibt, den Vorgang als Ordnungswidrigkeit zu werten, für den 55 Euro Verwarngeld fällig werden.
Beispiele für erhöhte Bußgelder
- Für weggeworfene Plastiktüten, Einwegbecher, Trinkpäckchen oder Kaugummi können 55 Euro Verwarngeld oder 250 bis 500 Euro Bußgeld fällig werden.
- Zigarettenschachteln, Papier, Taschentücher oder Obst- und Lebensmittelschalen schlagen mit 30 bis 40 Euro Verwarngeld oder 50 bis 100 Euro Bußgeld zu Buche.
- Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht vorschriftsgemäß entsorgen, müssen mit 55 Euro Verwarngeld oder 100 bis 350 Euro Bußgeld rechnen.
- Für Sperrmüll wie Matratzen oder Koffer hat sich die Geldbuße auf 300 bis 1.500 Euro verdoppelt, während Elektrogeräte mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld bestraft werden können.
Anreize für Bezirke durch Bußgeld-Einnahmen
Vor knapp zwei Wochen beschloss der Senat, dass künftig die Bezirke die eingenommenen Bußgelder bekommen – als Anreiz für eine stärkere Verfolgung von Müllsündern. Insgesamt verhängten die Bezirke 2025 im Zusammenhang mit Müll laut einer dpa-Umfrage Bußgelder zwischen 1.000 Euro in Tempelhof-Schöneberg und 76.000 Euro in Mitte. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die illegale Müllentsorgung in der Hauptstadt langfristig zu reduzieren, auch wenn die ersten Ergebnisse noch nicht den gewünschten Erfolg zeigen.



