Nach der Vogelgrippe breitet sich nun die Newcastle-Krankheit in Brandenburg aus. Der Landkreis Prignitz hat zur Bekämpfung eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag gilt. Seit Februar wurden in Geflügelhaltungen in Brandenburg fast 50 Ausbrüche der hochansteckenden Viruskrankheit amtlich festgestellt. Kreissprecher Bernd Atzenroth teilte mit, dass die Verfügung am Montag herausgegeben wurde und am Dienstag in Kraft tritt.
Diese Maßnahmen gelten jetzt
Angesichts der massiven Ausbrüche im Süden und Südosten des Landes wurden Maßnahmen für ganz Brandenburg angeordnet. Die Krankheit verursache aufgrund des hohen Infektionsrisikos innerhalb kurzer Zeit einen sehr hohen Schaden. Zum Schutz vor der Einschleppung dieser Erregervariante in Geflügelbestände – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben – untersagt der Landkreis Prignitz alle Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Tauben, insbesondere Taubenauflässe.
Zudem sind alle Geflügelhaltungen ab einer Verlustrate von drei Prozent innerhalb von 24 Stunden bei bis zu 100 Tieren oder einem Prozent bei mehr als 100 Tieren sowie bei auffälligen Veränderungen der Legeleistung oder des Gewichts dem Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung sofort zu melden. Die betroffenen Tiere sind durch amtliche Proben virologisch auf die Newcastle-Krankheit zu untersuchen.
Früherkennung und Impfpflicht
Diese Maßnahme dient der Früherkennung eines Ausbruchs. Der Landkreis weist alle Halter von Hühnern und Puten auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit hin. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Bestandsgröße sowohl für gewerbliche als auch für private Hobbyhaltungen. Die Impfung von Tauben gegen Paramyxovirose wird dringend empfohlen.
Hier können sich Geflügelhalter melden
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die vor allem Hühner und Puten betrifft, aber auch andere Vogelarten wie Enten, Gänse, Strauße oder Tauben. Für Menschen ist sie ungefährlich. Symptome bei Tieren sind unter anderem ein drastischer Rückgang der Legeleistung, dünnschalige oder schalenlose Eier sowie hochgradige Apathie.
Jeder Halter von Geflügel muss seinen Tierbestand, falls noch nicht geschehen, im Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz schriftlich, telefonisch unter 03876/713-402 oder -413, oder per E-Mail an [email protected] anmelden.
Alle Halter von Geflügel und Tauben werden auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Auf der Internetseite des Landkreises Prignitz sind entsprechende Merkblätter einsehbar. Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Alle Bestimmungen im genauen Wortlaut sind dort abrufbar.



