Gemeinde Murchin sagt Nein zu großem Solarpark-Projekt
Obwohl die Landregierung kürzlich das Kontingent für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf insgesamt 10.000 Hektar verdoppelt hat, um den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben, stoßen Solarparks in einigen Gemeinden weiterhin auf erheblichen Widerstand. In Murchin haben die Gemeindevertreter nun ein etwa 100 Hektar großes Agri-Photovoltaik-Projekt mehrheitlich abgelehnt, nachdem der Beschluss dazu bereits im Januar vertagt worden war.
Mehrere Gründe für die Ablehnung
Bürgermeister Matthias Freitag nannte mehrere entscheidende Gründe für die Ablehnung. Das Landschaftsbild stand dabei an erster Stelle, da die große Fläche das Ortsbild nachhaltig verändern würde. Zudem gab es Bedenken bezüglich der finanziellen Beteiligung von Bürgern und Gemeinde, die im Konzept nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Ein weiteres Problem waren fehlende Einspeisepunkte, also unklare technische Lösungen dafür, wie der erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden soll.
„Zwar haben sich Vertreter der Firma SWS Renergy GmbH bei der Sitzung vorgestellt, damit man uns nicht vorwerfen kann, solche Vorhaben pauschal abzulehnen“, erklärte Bürgermeister Freitag. „Allerdings konnte das vorgelegte Konzept letztlich nicht überzeugen.“ Bei Agri-PV-Anlagen bleibt die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen teilweise möglich, etwa durch hochklappbare Module, doch dies reichte nicht aus, um die Bedenken zu zerstreuen.
Unterschiedliche Reaktionen in der Region
Die Firma SWS Renergy GmbH war in den letzten Monaten mit ähnlichen Vorhaben an mehrere Gemeinden nördlich der Peene herangetreten, mit durchwachsenem Erfolg:
- In Rubkow und Züssow wurden die Ansinnen abgelehnt.
- In Karlsburg wurde die Entscheidung vorerst vertagt.
- In Klein Bünzow beschloss man zunächst, mit dem Vorhabenträger in Kontakt zu treten.
Interessanterweise hatte sich Rubkow bereits früher grundsätzlich gegen so große PV-Anlagen ausgesprochen, was zeigt, dass der Widerstand gegen Solarparks in der Region kein Einzelfall ist.
Neue Regelungen zur Bodenwertigkeit
Ein häufiges Argument gegen große Solarparks ist der Verlust von hochwertigem Ackerland. Bislang war die Errichtung von Freiland-PV-Anlagen auf Flächen mit bis zu 40 Bodenpunkten möglich, wobei Bodenpunkte die Ertragsfähigkeit von Ackerland auf einer Skala von 1 bis 100 bewerten. Die Landesregierung hat nun nachgebessert:
- Die durchschnittliche Bodenwertigkeit der überplanten landwirtschaftlichen Flächen darf maximal 25 Bodenpunkte bei Ackerland bzw. 30 bei Grünland nicht übersteigen.
- Mindestens 80 Prozent der Flächen müssen unter diesen Grenzwerten liegen.
Für Agri-Photovoltaik-Anlagen, bei denen weiterhin vorrangig eine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet, gilt diese Neuregelung jedoch nicht, wie im entsprechenden Kriterienkatalog der Landesregierung festgehalten ist. Dies unterstreicht die Komplexität der Planung und die Herausforderungen, vor denen Gemeinden wie Murchin stehen.
Insgesamt zeigt der Fall Murchin, dass trotz politischer Förderung und technischer Innovationen wie Agri-PV der lokale Widerstand gegen Solarprojekte anhält. Die Abwägung zwischen Energieausbau, Landschaftsschutz und Bürgerbeteiligung bleibt eine schwierige Gratwanderung für Gemeinden in ganz Deutschland.



