Prignitz: Bauern-Fraktion fordert Abschuss von Saatkrähen - Landkreis prüft heiklen Antrag
Im Landkreis Prignitz sorgt eine Vogelart seit Jahren für erhebliche Konflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Saatkrähen werden für viele Landwirte zunehmend zu einem existenziellen Problem, während die Tiere unter strengem Schutz stehen. Jetzt hat die Kreistagsfraktion BLR (Bauern und ländliche Region) einen brisanten Antrag durchgesetzt, der die Kreisverwaltung beauftragt, den gezielten Abschuss der Vögel zu prüfen.
Der umstrittene Antrag der Bauern-Fraktion
Konkret verlangt die Fraktion, dass die Prüfung einer Allgemeinverfügung in Auftrag gegeben wird. Diese soll es „Jagdausübungsberechtigten“ und Personen mit Jagderlaubnis ermöglichen, zum Schutz vor ernsten landwirtschaftlichen Schäden durch Saatkrähen einen Vergrämungsabschuss durchzuführen. Landrat Christian Müller (SPD) wurde zusätzlich beauftragt, zu untersuchen, ob eine solche Maßnahme in besonders betroffenen Bereichen des Landkreises rechtlich umsetzbar wäre.
Selbst ohne eine Allgemeinverfügung sollen Landwirte nach dem Willen der Antragsteller „auf begründeten Antrag hin“ eine Einzelgenehmigung zum Abschuss erhalten können. Dieser Schritt ist rechtlich äußerst heikel, denn Saatkrähen genießen einen strengen Schutzstatus. Sie unterliegen wie alle Rabenvögel dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes.
Massive Schäden für die Landwirtschaft
Für viele Landwirte in der Prignitz stellt die aktuelle Situation ein echtes Dilemma dar. Sie müssen hilflos zusehen, wie Saatkrähen ihre Felder verwüsten, können aber kaum wirksam eingreifen. Christine Streese vom Kreisbauernverband Prignitz schildert die dramatischen Auswirkungen: „Die Tiere gehen die Reihe entlang, ziehen jede Pflanze raus. Sie sind aber nicht an der Pflanze interessiert, sondern am Korn.“
Selbst wenn die Vögel die Körner gar nicht fressen würden, sei die komplette Pflanze danach tot. Beim Getreide gebe es identische Probleme. Mitten auf großen Feldern müssten die Bauern in einzelnen Bereichen nachlegen. „Das kostet wieder Geld, wieder Diesel, wieder Extra-Getreide“, so Streese. „Aber wo keine Kulturpflanze wächst, da wächst stattdessen Unkraut.“
Ein weiteres Problem: Saatkrähen picken die Folien von Maissilos auf. Viele Bauern haben zwar Vogelschutznetze installiert, doch die intelligenten Vögel suchen sich Lücken dazwischen und zerstören die Abdeckungen. In den vergangenen Jahren habe die Saatkrähen-Plage laut Streese deutlich zugenommen.
Naturschützer sehen die Situation anders
Dem widerspricht der Naturschutzbund Nabu in Brandenburg entschieden. Zwar scheine die Population der Tiere auf den ersten Blick stark, tatsächlich nehme sie aber kontinuierlich ab. Die Zahl der Brutpaare in ganz Brandenburg belaufe sich laut Nabu auf nur noch etwa 1600 bis 1800. Zudem würden die Tiere heute nur noch in wenigen Orten in der Prignitz, der Uckermark und an der Oder brüten.
Der Naturschutzbund sieht eine Ursache für den Rückgang in gezielten Vergrämungsmaßnahmen. Ein weiterer Grund sei die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft. Monokulturen und der Einsatz von Pestiziden entzögen den Saatkrähen ihre eigentliche Nahrungsgrundlage. Daher müssten die Tiere zum Teil auf Feldfrüchte oder Saatgut ausweichen, argumentiert der Nabu.
Rechtliche Hürden und skeptische Behörden
Ob der Antrag der BLR-Fraktion überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, bezweifelt die Beigeordnete und Amtstierärztin des Landkreises, Sabine Kramer. „Wir haben uns mit diesem Antrag schon im Vorfeld beschäftigt. Die Saatkrähe unterliegt dem Tötungsverbot. Davon können nur im begründeten Ausnahmefall Ausnahmen zugelassen werden“, erklärte sie.
Dabei gehe es ausschließlich um Vergrämung, nicht um die Bestandsreduzierung, betonte Kramer nachdrücklich. Diese könne man im Einzelfall für einzelne Betriebe zulassen, wenn Schäden nachweisbar seien und andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt hätten. Für eine Allgemeinverfügung müssten jedoch fundierte Nachweise und Anträge vorliegen. „Diese liegen uns zurzeit noch nicht vor“, so Kramer.
Eng begrenzte Ausnahmeregelungen
Wie der Landkreis weiter mitteilte, kann die Untere Naturschutzbehörde aufgrund des besonderen Schutzstatus der Saatkrähe ausschließlich im Einzelfall Ausnahmen vom Artenschutz zulassen. Voraussetzungen sind, dass dies der Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher Schäden dient, im Interesse der Gesundheit des Menschen steht und zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen.
Eine Ausnahme sei nur zulässig, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben seien und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtere. Ein Abschuss von einzelnen Saatkrähen könne aus jagdrechtlichen sowie sicherheitsrelevanten Gründen nur außerhalb von Ortschaften und nur als Bestandteil einer Vergrämungsmaßnahme erfolgen – nicht zur Reduzierung der Population.
Der Landkreis Prignitz steht damit vor einer komplexen Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen der Landwirte und den strengen Vorgaben des Naturschutzes. Die Prüfung des Antrags wird zeigen, ob und unter welchen Bedingungen Ausnahmen vom strengen Schutz der Saatkrähen möglich sind.



