Neues Textilgesetz: Hersteller müssen für Altkleider zahlen - Kritik an fehlenden Umweltanreizen
Textilgesetz: Hersteller zahlen für Altkleider - Kritik an Regelung

Neues Textilgesetz: Hersteller sollen für Altkleider zahlen

Berlin • Die Bundesregierung plant ein neues Textilgesetz, das Bekleidungshersteller stärker in die Pflicht nehmen soll. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat Eckpunkte für die Regelung vorgelegt, die Importeure und Produzenten für Sammlung und Entsorgung von Alttextilien verantwortlich machen will. Doch Umweltschutzverbände wie die Deutsche Umwelthilfe kritisieren die Pläne als unzureichend und verpasste Chance für echten Umweltschutz.

Fast Fashion als zentrales Problem

„Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger“, erklärte Umweltminister Schneider bei der Vorstellung der Pläne. „Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleider-Container überquellen und kann kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden.“ Das geplante Gesetz soll Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe umfassen und setzt damit EU-Vorgaben um. Ein konkreter Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten folgen.

Herstellerverantwortung mit Sammelquote

Als Hersteller gelten künftig alle Unternehmen, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten – also auch Importeure. Diese müssen sich an sogenannten Organisationen für Herstellerverantwortung beteiligen, die sich um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Hersteller.

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Jede Organisation muss eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen, gemessen an der Menge der Kleidung, die angeschlossene Hersteller im Vorjahr auf den Markt gebracht haben. „Wer massenhaft Wegwerf-Klamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, soll auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen“, betonte Schneider. Dies gelte insbesondere für Billigimporte aus China.

Deutsche Textilabfälle nehmen deutlich zu

Die Notwendigkeit einer solchen Regelung zeigt sich in den steigenden Textilabfallmengen. Deutsche Privathaushalte produzierten zwischen 2013 und 2023 laut Statistischem Bundesamt 55 Prozent mehr Bekleidungs- und Textilabfälle – insgesamt rund 175.000 Tonnen. Pro Kopf entspricht dies etwa zwei Kilogramm Textilabfällen jährlich.

Umweltfreundlichkeit soll honoriert werden

Die Höhe der Herstellerbeiträge soll nicht nur von der Menge, sondern auch von der Qualität der Kleidung abhängen. Kriterien wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclebarkeit und das Vorhandensein gefährlicher Stoffe sollen berücksichtigt werden. Je umweltfreundlicher ein Produkt ist, desto geringer fällt der zu zahlende Betrag aus.

Umweltschützer kritisieren fehlende Anreize

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die geplanten Regelungen für unzureichend. „Das gesetzlich festgelegte Kriterien für Umweltfreundlichkeit fehlen“, erklärte Viola Wohlgemuth von der DUH. „Jede Organisation für Herstellerverantwortung kann sich etwas eigenes ausdenken. Das Ergebnis wird ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb, bei dem es nicht um Umweltschutz geht, sondern um die billigste Abfallentsorgung.“

Verpasste Chance für echten Wandel

Die Umweltschutzorganisation sieht in Schneiders Vorstoß eine verpasste Chance für grundlegende Veränderungen. „Sammeln können wir schon lange, aber ohne Anreize für Wiederverwendung und ohne Vermeidungsziel verfehlt das Gesetz seinen Zweck“, so Wohlgemuth. „Das bisherige System, bei dem Kleidung lediglich als Abfall endet, wird damit zementiert.“ Die neuen Vorgaben gelten nicht für Second-Hand-Shops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen.

Das geplante Textilgesetz markiert einen wichtigen Schritt zur Herstellerverantwortung, bleibt jedoch hinter den Erwartungen von Umweltschützern zurück. Die Diskussion über effektive Maßnahmen gegen Fast Fashion und Textilabfälle wird weitergehen, während die Abfallmengen weiter steigen.

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