Gemeinsame Bisamjagd: Deutsche und Niederländer schützen Deiche vor Nagetieren
Deiche und Dämme sind entscheidend für den Hochwasserschutz, doch sie werden zunehmend durch Bisame bedroht. Diese größte heimische Wühlmausart gräbt unterirdische Höhlen in die Schutzbauten, was zu erheblichen Schäden führen kann. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, führen deutsche und niederländische Bisambekämpfer in dieser Woche eine gemeinsame Fangaktion im Grenzgebiet durch, wie Elmar Stephan von der dpa berichtet.
Die Bedrohung durch den Bisam
Der Bisam, auch als Bisamratte oder Ondatra zibethicus bekannt, stammt ursprünglich aus Nordamerika und wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in Europa eingeführt. Seit etwa 1930 wird ihm in Niedersachsen nachgestellt, wo er heute flächendeckend verbreitet ist. Das Nagetier bevorzugt Biotope mit konstantem Wasserstand, wie stehende oder fließende Gewässer, und ernährt sich hauptsächlich von Wasserpflanzen.
Die Schäden sind vielfältig: Durch seine Wühltätigkeit verursacht der Bisam Uferabbrüche, Unterspülungen und sogar Einbrüche an Straßen und Häusern. Folma Rademacher, hauptamtliche Bisamjägerin der Landwirtschaftskammer, warnt zudem vor der Gefahr von Krankheitsübertragungen durch den Kot der Tiere.
Bekämpfungsstrategien und Zusammenarbeit
Zur Regulierung des Bisambestands werden in Deutschland primär Fallen eingesetzt, die an den Eingängen zu den Bauten angebracht werden. Im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen über 92.000 Tiere unschädlich gemacht, mit Schwerpunkten entlang der niederländischen Grenze und an der Küste. Die Niederlande, die aufgrund ihrer Lage unter dem Meeresspiegel besonders auf intakte Deiche angewiesen sind, investieren deutlich mehr Aufwand in die Bekämpfung und streben bis 2034 einen bisamfreien Zustand an.
Heiko Fritz von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erklärt: „Wegen des vermehrten Zustroms von Bisamen aus Deutschland haben wir gemeinsame Fangwochen entlang der Grenze organisiert.“ Dabei durchkämmen etwa 20 Fänger aus beiden Ländern in Wathosen die Gewässer, um Bisambaue aktiv aufzuspüren und Fallen zu platzieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Ausblick
Das Fangen von Bisamen ist nicht jedermann erlaubt; es erfordert einen Sachkundelehrgang. Bei Befall müssen der zuständige Unterhaltungsverband oder die Landwirtschaftskammer informiert werden. Die erlegten Tiere werden in Tierkörperbeseitigungsanlagen vernichtet oder von Falknern als Futter genutzt.
Diese grenzüberschreitende Initiative unterstreicht die Dringlichkeit, die Schutzbauten vor invasiven Arten zu bewahren, um langfristig den Hochwasserschutz zu gewährleisten.



