Neue Warnschilder im Nationalpark Schwarzwald: Appell gegen gefährlichen Wolfstourismus
Während ein Gericht über die Abschussgenehmigung für den sogenannten Hornisgrinde-Wolf im Nordschwarzwald berät, setzt das Land Baden-Württemberg im Nationalpark Schwarzwald auf neue Warnschilder. Diese sollen Waldbesucher für die Gefahren des Wolfstourismus sensibilisieren und zu angemessenem Verhalten anleiten. Ein Sprecher des Umweltministeriums betonte, dass die Schilder Spaziergänger darauf vorbereiten sollen, wie sie sich bei möglichen Wolf-Begegnungen verhalten müssen.
Ergänzung zu bestehenden Verhaltensregeln
Bereits seit zwei Jahren existieren im Nationalpark Hinweisschilder mit grundlegenden Verhaltensregeln. Die neuen Tafeln ergänzen diese nun mit einem dringenden Appell, der die direkten Folgen für die Tiere in den Vordergrund stellt. „Wolfstourismus schadet dem Wolf und einer künftigen Koexistenz von Wolf und Mensch“, heißt es deutlich auf den Schildern. Unmittelbar folgt eine Liste möglicher hoher Bußgelder: Das Füttern, Stören oder Nachstellen von Wildtieren kann mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch Hundehalter riskieren empfindliche Strafen, wenn ihre Tiere im Schutzgebiet frei herumlaufen.
Eindringliche Warnung vor den Konsequenzen
Die Schilder warnen eindringlich vor zu nahem Kontakt zu den Wölfen und den daraus resultierenden Folgen für die Tiere. Besucher werden aufgefordert, respektvoll und verantwortungsvoll zu handeln. Verliert ein Wolf seine natürliche Scheu, kann er schnell zum Abschussfall werden. „Ein zu vertrauensvoller Wolf kann am Ende immer ein toter Wolf sein“, mahnen die Tafeln mit klaren Worten. Dennoch bleiben Hunde im Wolfsrevier grundsätzlich erlaubt, wie der Ministeriumssprecher betonte: „Ein Hundeverbot im Nationalpark wurde verworfen“. In der Ranzzeit suche der Wolf aktiv Kontakt; ohne Hunde im Park würde er diese Suche in nahegelegene Stadtwälder wie Bühl oder Baden-Baden verlagern.
Rechtlicher Hintergrund und aktuelle Entwicklung
Derzeit ruht der Streit um den Hornisgrinde-Wolf mit der Kennung GW2672. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg prüft Beschwerden gegen eine Freigabe durch das Verwaltungsgericht Stuttgart. Dieses hatte zuvor Umweltministerin Thekla Walker von den Grünen recht gegeben und eine Klage der Naturschutzinitiative abgewiesen – mit der Begründung, der Wolf nähere sich zu häufig Menschen. Das Ministerium hatte die genehmigte Abschusserlaubnis auch mit dem aufkommenden Wolfstourismus begründet: Spaziergänger und Fotografen lockten das Tier gezielt an. Solche Risiken rechtfertigten nach Ansicht der Behörden den Abschuss. Bis Mitte Februar wird nun die endgültige gerichtliche Entscheidung erwartet.



