Uckermark: Wolfsangriffe nähern sich Wohngebieten - Landkreis erlaubt Abschuss
Wolfsangriffe in Uckermark: Abschussgenehmigung erteilt

Wolfsangriffe in der Uckermark: Gefahr rückt näher an Wohnsiedlungen

Die zunehmende Präsenz von Wölfen in der Uckermark bereitet den Behörden und Anwohnern erhebliche Sorgen. Landrätin Karina Dörk (CDU) bewertete die Situation in der jüngsten Kreistagssitzung als besorgniserregend. Seit dem Jahr 2023 habe die Zahl der Wolfsangriffe auf Nutztiere wie Schafe, Rinder und Gehegewild deutlich zugenommen.

Steigende Zahlen bei Wolfsrissen

Die Statistik zeigt einen alarmierenden Trend: Während 2023 noch 102 tote und 35 verwundete Tiere gemeldet wurden, stieg die Zahl der getöteten Tiere 2024 bereits auf 212. Im vergangenen Jahr wurden 188 Tiere durch Wolfsübergriffe getötet. Besonders bedenklich ist die Verlagerung der Angriffe von abgelegenen Flächen hin zu Übergriffen in unmittelbarer Nähe von Siedlungen.

„Wölfe dringen immer häufiger in Siedlungsstätten, auf Höfe und in Ställe vor“, schilderte Landrätin Dörk die aktuelle Entwicklung. „Empfohlene Herdenschutzmaßnahmen werden immer häufiger überwunden.“ Die wirtschaftlichen Schäden für Tierhalter seien erheblich, und das Tierwohl werde stark beeinträchtigt. Viele Tiere blieben nach dem sogenannten Jagdrausch der Wölfe mit tödlichen Verletzungen noch über Stunden lebend zurück.

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Pilotprojekt: Ausnahmegenehmigung zum Abschuss

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark hat auf die kritische Situation reagiert und eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss schadensstiftender Wölfe erteilt. Dieser Schritt hat laut Landrätin Dörk Pilotcharakter und geht landesweit neue Wege.

Die Genehmigung erfolgt außerhalb der Regelungen der aktuellen Wolfsverordnung, basiert jedoch auf Paragraf 45 (7) des Bundesnaturschutzgesetzes. Dieser ermöglicht Ausnahmen zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit.

Beschleunigtes Verfahren mit höherer Erfolgsquote

Die tierbiologische Grundlage für die sofortige Abschussgenehmigung ist die Beobachtung, dass Wölfe mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb von 48 Stunden an den Ort eines erfolgreichen Risses zurückkehren. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich der verantwortliche Wolf entnommen werden kann.

Das bisherige bürokratische und zeitaufwendige Verfahren führte zu erheblichen Verzögerungen, was die Erfolgsaussichten bei der Entnahme problematischer Wölfe stark verringerte. Tierhalter, deren Nutztiere schwer verletzt wurden, können sich nach Verständigung der Wolfshotline des Landes Brandenburg an den amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.

Experten versuchen Ängste zu nehmen

Carina Vogel, Wolfsbeauftragte für den Bereich Nordost beim Landesamt für Umwelt, betonte bei einer Veranstaltung in Templin, dass es in Deutschland mit etwa 1.200 Wölfen noch nie zu einem Angriff auf Menschen gekommen sei. Dennoch ist der Wolf in der Uckermark nach Einschätzung der Kreisverwaltung inzwischen flächendeckend vorhanden und bildet eine stabile Population mit hoher Reproduktionsrate.

Die Entschädigungszahlungen für betroffene Tierhalter decken nach Angaben der Behörden nicht die tatsächlichen Kosten und werden regelmäßig erst spät gezahlt. Dies verschärft die wirtschaftliche Notlage der Landwirte zusätzlich.

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