Landkreis Saalekreis fordert 350.000 Euro von verurteilter Tierquälerin nach Rettung von 128 Hunden
350.000 Euro Forderung nach Rettung von 128 verwahrlosten Hunden

Massiver Tierquälerei-Fall: Landkreis fordert hohe Summe nach Rettungsaktion zurück

Im Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt hat sich ein erschütternder Fall von Tierquälerei zu einem kostspieligen Rechtsstreit entwickelt. Der Landkreis fordert von der ehemaligen Betreiberin einer Tierpension, Silvia S., die Rückzahlung von 350.000 Euro. Diese Summe entstand durch die Rettung und Versorgung von 128 völlig verwahrlosten Hunden, die im Dezember 2024 aus katastrophalen Zuständen befreit werden mussten.

Doppelt verurteilte Tierquälerin trotz Online-Präsenz als Hundecoach

Silvia S. präsentiert sich in Internetvideos als professionelle Hundeflüsterin und bietet Hilfe auch bei schwierigen Vierbeinern an. Die Realität sieht jedoch anders aus: Die Frau wurde bereits zweimal wegen Tierquälerei verurteilt – im Februar 2024 zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro und im Februar 2026 zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung. Gerichtlich wurde ihr das Halten, Handeln und Betreuen von Hunden für die nächsten vier Jahre untersagt, was einem Berufsverbot bis 2030 gleichkommt.

Katastrophale Zustände bei Rettungsaktion in Bad Lauchstädt

Die dramatische Rettungsaktion im Dezember 2024 in Bad Lauchstädt offenbarte das ganze Ausmaß der Vernachlässigung. Ehrenamtliche Tierschützer aus drei Bundesländern, eine Amtstierärztin und die Feuerwehr fanden die Hunde in desolatem Zustand vor:

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  • Verletzte, abgemagerte und kranke Tiere
  • Lebensbedingungen zwischen Müll und Fäkalien
  • Unterbringung in improvisierten Zwingern, alten Fahrzeugen und Wohnwagen
  • Sogar tote Hunde wurden entdeckt

Das Schild "Tierpension" steht noch am ehemaligen Standort in Bad Lauchstädt, wo Silvia S. zuvor bereits in Bennstedt eine Tierpension geführt hatte. Tierschützer und das Veterinäramt hielten die Frau seit Langem für einen sogenannten "Tier-Messie", der völlig überfordert mit der Haltung dutzender Hunde war.

Rechtliche Auseinandersetzung um Kostenrückerstattung

Sabine Faulstich, Dezernentin für Kreisentwicklung im Landratsamt Saalekreis, bestätigte die Forderung: "Insgesamt sind Kosten in Höhe von 350.000 Euro entstanden. Die Kosten wurden der Beklagten bereits im April des vergangenen Jahres auferlegt. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt." Über diesen Widerspruch ist nach Angaben des Landkreises bislang noch nicht entschieden worden.

Neben den Rettungskosten muss Silvia S. nach dem jüngsten Urteil auch die Kosten des Strafverfahrens tragen. Zudem sollen nach Informationen aus dem zuständigen Bereich etwa 20.000 Euro Hundesteuer offen sein. Eine Anfrage zu den Vorwürfen ließ die beschuldigte Frau bislang unbeantwortet.

Konsequente Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaft

Staatsanwältin Dr. Kirsten Golinski erreichte in diesem Fall zwei Verurteilungen der Tierquälerin. Die rechtlichen Maßnahmen zeigen, dass Behörden zunehmend konsequent gegen Tierquälerei vorgehen. Der Fall unterstreicht die Bedeutung von Kontrollmechanismen bei Tierpensionen und die Notwendigkeit, bei Verdachtsmomenten frühzeitig einzugreifen.

Die Rettungsaktion im Dezember 2024 markierte einen traurigen Höhepunkt in einer langen Geschichte der Vernachlässigung. Die beteiligten Tierschutzvereine, insbesondere der Tierschutzverein Merseburg, leisteten bei der Bergung der Tiere entscheidende Hilfe. Viele der geretteten Hunde befanden sich in keinem guten Zustand und benötigten intensive tierärztliche Behandlung.

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