Endgültige Entscheidung: Schwarzwald-Wolf GW2672m darf bis März erlegt werden
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat eine Klage von Tierschützern gegen die geplante Tötung des Wolfs GW2672m im Nordschwarzwald abgewiesen. Damit ist der Weg frei für den Abschuss des als besonders zutraulich geltenden Tieres bis zum 10. März. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.
Ministerium begründet Abschuss mit Gefährdung der Bevölkerung
Das Landesumweltministerium hatte die Tötung des Wolfs angeordnet, weil dieser sich in seinem Revier wiederholt Menschen und Hunden bis auf wenige Meter genähert hatte. Seit 2024 wurden mehr als 180 Sichtungen dokumentiert, bei denen in fast jedem zweiten Fall ein Mensch einen Hund dabei hatte. Ein kleiner, professioneller Jägertrupp soll das Tier nun suchen und erlegen.
Experten vermuten, dass der Rüde mangels Artgenossinnen in der Ranzzeit – der Phase der Fortpflanzungsbereitschaft bis März – an Hündinnen interessiert ist und erkannt hat, dass diese häufig von Menschen begleitet werden. Das Ministerium betonte, dass die Bevölkerung geschützt werden müsse und das Verhalten des Wolfs nicht arttypisch sei.
Wolfstourismus verschärft die Situation
Zusätzlich habe sich laut Ministerium ein regelrechter Wolfstourismus entwickelt, bei dem Spaziergänger und Fotografen versuchten, das Tier anzulocken. Dies habe die Situation weiter verschärft und die Risiken für Mensch und Tier erhöht. Auch der Naturschutzbund Nabu hatte den Kurs der Landesregierung grundsätzlich unterstützt und ein Einschreiten für notwendig erachtet.
Gericht sieht keine alternativen Maßnahmen
Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Wolfs gebe. Die Möglichkeit, bestimmte Bereiche für Menschen zu sperren oder eine Leinenpflicht für Hunde anzuordnen, sei keine Option, da solche Maßnahmen nicht effektiv umgesetzt werden könnten. Das Gericht wies auch den Einwand der klagenden Naturschutzinitiative zurück, die auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten verwiesen hatte.
Debatte um lokale Wolfspopulation
Die Naturschutzinitiative hatte argumentiert, dass in Baden-Württemberg derzeit nur vier Wölfe nachgewiesen seien und der Abschuss eines Tieres einem Viertel der bekannten Population entspreche. Dies könne den Erhaltungszustand der Art gefährden. Dem widersprach der VGH jedoch und betonte, dass es nicht ausschließlich um die lokale Population gehe. In Baden-Württemberg leben erst seit etwa zehn Jahren wieder Wölfe, wobei derzeit vier männliche Tiere als sesshaft gelten.
Die Entscheidung des Gerichts beendet eine wochenlange, heftige Debatte über den Umgang mit dem zutraulichen Wolf. Mit der nun bestätigten Abschussgenehmigung kann das Entnahmeteam seine Suche nach dem Tier GW2672m aufnehmen.



